Hallo zusammen,
folgendes „Problem“:
Der Ehemann ist Rentner, und damit in einer gestzlichen Krankenkasse versichert.
Die Ehefrau war bisher selbst als Arbeitnehmer krankenversichert (sozialversicherungspflichtiges Einkommen).
Ab 01.09.2008 ist die Ehefrau ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen, hat jedoch einen 400,- Euro Mini-Job (und ist damit noch immer über den Ehemann mitversichert).
Das Ehepaar hat darüber hinaus noch Miteinnahmen und Zinseinkünfte.
Nun meine Frage:
Werden die Miteinnahmen und Zinseinkünfte auf das Einkommen der Frau angerechnet, sodaß sich diese selbst krankenversichern muss (Pflichtversicherung über den Mini-Job), oder zählen für die Krankenversicherung NUR die sozialversicherungspflichtigen Einkommen OHNE Miet- und Zinseinkünfte?