Hallo Krankenversicherungsexperten, hallo Sofas!
Folgendes Problem:
Ein Mitglied einer Krankenkasse stellt den Antrag auf Familienversicherung für zwei aus Ex-Jugoslawien zugezogene Enkelkinder. Die Mutter der Kinder lebt ebenfalls in Deutschland, ist allerdings privat krankenversichert, da die Voraussetzungen für eine frw. Mitgliedschaft nicht vorliegen.
Es ist also für die Enkelkinder der überwiegende Unterhalt zu prüfen.
Einkünfte:
Mitglied: 2400 DM
Ehegatte: 1200 DM
Enkelkind 1: keine Einkünfte
Enkelkind 2: keine Einkünfte
(Tochter des Mitglieds: keine Einkünfte - muß die Tochter überhaupt berücksichtigt werden?)
Ich habe leider in den Richtlinien zum überwiegenden Unterhalt nur Beispiele für 1 Enkelkind gefunden und komme daher mit der Berechnung nicht weiter. Besteht der überwiegende Unterhalt durch das Mitglied?
Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß,
Henning