Familienversicherung - überwiegender Unterhalt

Hallo Krankenversicherungsexperten, hallo Sofas!

Folgendes Problem:
Ein Mitglied einer Krankenkasse stellt den Antrag auf Familienversicherung für zwei aus Ex-Jugoslawien zugezogene Enkelkinder. Die Mutter der Kinder lebt ebenfalls in Deutschland, ist allerdings privat krankenversichert, da die Voraussetzungen für eine frw. Mitgliedschaft nicht vorliegen.
Es ist also für die Enkelkinder der überwiegende Unterhalt zu prüfen.

Einkünfte:
Mitglied: 2400 DM
Ehegatte: 1200 DM
Enkelkind 1: keine Einkünfte
Enkelkind 2: keine Einkünfte
(Tochter des Mitglieds: keine Einkünfte - muß die Tochter überhaupt berücksichtigt werden?)

Ich habe leider in den Richtlinien zum überwiegenden Unterhalt nur Beispiele für 1 Enkelkind gefunden und komme daher mit der Berechnung nicht weiter. Besteht der überwiegende Unterhalt durch das Mitglied?

Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß,
Henning

Hallo!

Von der AOK Calw habe ich die Durchwahlnummer für die
zuständige Fachfrau erhalten:

Frau Labs , Tel. 07051 / 1686 230

Bitte fragen Sie dort nach.

Sofern dies möglich ist, wäre es wohl am einfachsten, wenn die
Mutter angestellt pflichtversichert wäre (NICHT DM 630-Job, sondern evtl. Teilzeit), dann sind auch die Kinder bei ihr
in der Familienversicherung enthalten und sie spart sich den
Beitrag der privaten Krankenversicherung.

Viele Grüße
Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]