Familienversicherung und Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen,

ich habe da einige Fragen in Bezug auf Familienversicherung etc…
Ich bin nicht erwerbstätig (Hausfrau), mein Mann ist Berufskraftfahrer und betreibt ein Nebengewerbe auf Kleinunternehmer-Basis, bei dem monatlich zwischen 300 und 600 Euro Umsatz entstehen.

Jetzt ist er momentan krankgeschrieben, und wie es aussieht scheint es eine längere Sache zu werden; basierend auf eine alte Wirbelverletzung. Wie das heute so ist, befürchtet man dann ja, rausgeworfen zu werden wenn der Krankenschein länger andauert.

Ich bin über meinen Mann bei der Barmer familienversichert.

Wie sieht es denn aus, sollte mein Mann seinen Job verlieren - sind wir dann trotzdem genauso weiterversichert und erhält er sein „normales“ Arbeitslosengeld? (Im Hinblick auf das Nebengewerbe). Oder wird dann da etwas gekürzt? Und wie sieht es mit der KV generell aus, wir können uns ja nicht mit 500 Euro brutto-Nebenerwerb beide selbst versichern…das ist ja nur als kleines Zubrot gedacht.

Vielen Dank für die Hilfe!

Ich bin nicht erwerbstätig (Hausfrau), mein Mann ist
Berufskraftfahrer und betreibt ein Nebengewerbe auf
Kleinunternehmer-Basis, bei dem monatlich zwischen 300 und 600
Euro Umsatz entstehen.

Ich bin über meinen Mann bei der Barmer familienversichert.

Wie sieht es denn aus, sollte mein Mann seinen Job verlieren -
sind wir dann trotzdem genauso weiterversichert und erhält er
sein „normales“ Arbeitslosengeld? (Im Hinblick auf das
Nebengewerbe). Oder wird dann da etwas gekürzt? Und wie sieht
es mit der KV generell aus, wir können uns ja nicht mit 500
Euro brutto-Nebenerwerb beide selbst versichern.

Hallo,

eine genaue Auskunft kann in dem Fall nur die Krankenversicherung geben. Allerdings kommt es auch darauf an, wie viele Stunden pro Woche für das Nebengewerbe anfallen. Sind es weniger als 15 Stunden bestünde im Ernstfall noch die Arbeitslosigkeit und über die ist der Mann dann genauso krankenversichert. Eine Familienversicherung käme weiterhin in Frage. Wird die Stundenanzahl aber überschritten oder kommt es zu höheren Einnahmen, genauere Zahlen gibt es auch unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/selbstaendig-n…, kann die Familienversicherung unter Umständen weiter greifen, allerdings muss sich der Mann dann selbst versichern. Dabei gelten für Nebengewerbe oft ermäßigte Beiträge. Da der Sachverhalt aber sehr komplex ist, würde ich mich in jedem Fall mit der Krankenversicherung direkt in Verbindung setzen.

Das Arbeitslosengeld wird nur aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung berechnet. Sofern Ihr Mann Anspruch darauf hat, werden auch die Beiträge übernommen und Ihre Familienversicherung läuft ganz normal weiter, wie bisher. Inwieweit das Arbeitslosengeld ggf. gekürzt wird, weil sie zusätzlich Nebeneinkünfte haben, kann ich Ihnen leider nicht sagen.