Hallo,
ein Bekannter möchte seine neugeborene Tochter in der GKV familienversichern. Die Kasse fordert Einkommensnachweise zur Prüfung einer möglichen Familienversicherung an.
Gibt es irgendeinen Paragraphen im Sozialgesetzbuch, der eindeutig bestimmt, dass der Bekannte seineer GKV die Einkommensnachweise vorlegen muss ?
Wenn ja, könnt ihr mir diesen nennen? Vielen Dank!
Viele Grüße
sigi-der-schwabe