Familienversicherung und Heirat des Kindes

Hallo an alle
Folgender Fall: Studentin, 23 Jahre, bisher ueber Vater familienversichert heiratet nun einen Partner mit festem Wohnsitz ausserhalb der EU, der natuerlich in Deutschland ueberhaupt keine Versicherung hat.
Ich haette nun vermutet dass sie mit Heirat aus der Familienversicherung des Vaters rausfaellt und sich selbst als Student versichern muss.
Lieg ich mit meiner Einschaetzung richtig ?
Danke
Gruss Claudia

stimmt!

gruß

makea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
solange die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt
sind und auch der Unterhalt von den Eltern getragen wird, kann die Familienversicherung für die Studentin aufrecht erhalten werden.

Gruss
Günter Czauderna

hallo günter,

wenn eine studentin heiratet und vorher familienversichert bei den eltern war, dann kommt sie normalerweise in die fami des ehegatten.
da dies aber hier im sachverhalt nicht der fall ist, und der überwiegende unterhalt nur bei stiefkindern oder enkeln gerechnet wird (und nicht beim eigenen kind), müßte diese 23 jährige studentin doch in die KV der Studenten wechseln.
bitte begründe mir doch mal deine antwort oben, denn ich möcht ja auch nix falsches zu den leuten sagen.

gruß

makea

Hallo Makea,
nimm doch mal an, sie wäre nicht verheiratet - dann hätte sie
doch weiterhin Familienhilfeanspruch bei den Eltern. Nur durch
die Heirat entfällt der Anspruch nicht. Wenn der Ehegatte
selbst krankenversichert wäre, würde der Anspruch auf
Familienhilfe bei ihm vorrangig sein. Wenn der Ehegatte nicht
gesetzlich krankenversichert ist, werden dem Ehegatten die
Hälfte des Einkommens des Ehegatten und die Hälfte der eigenen
Einnahmen angerechnet, was dann natürlich grundsätzlich das
Ende des Anspruches bei den Eltern bedeutet.
Hier ist es aber doch anscheinend so, dass der Ehemann keinerlei
Einkünfte hat und auch nicht krankenversichert ist.
Die Studentin wird weiterhin von den Eltern unterhalten, also
entscheide ich auf Familienhilfe.
Aber was machen wir mit dem Ehemann ??
Nun, auch dafür haben wir eine Lösung - die Studentin wird
tatsächlich pflichtig als Studentin (eine Begründung dafür dürfte
nicht schwierig sein) und versichert dann ihren angetrauten
Ehemann kostenlos mit.

Gruss

Günter

Aber was machen wir mit dem Ehemann ??
Nun, auch dafür haben wir eine Lösung - die Studentin wird
tatsächlich pflichtig als Studentin (eine Begründung dafür
dürfte
nicht schwierig sein) und versichert dann ihren angetrauten
Ehemann kostenlos mit.

jo, so würde ich das auch machen.

gruß

makea

Vielen Dank !!
Hallo ihr 2
Vielen Dank fuer eure Antworten und die Diskussion die sich daraus ergab. Habe das ganze ausgedruckt und weitergeleitet.
Gruss Claudia