Hallo Leute,
zuerst will ich mich als Nutzer hier im Forum anmelden. Ich denke, dass ich hier Hilfe zu meinen Problemen erhalte und verspreche andersrum zu helfen, wenn ich es kann. Also gut, es geht los …
Meine Frau hat die Möglichkeit, nebenbei einige Restpostenartikel zu vertreiben, welche sie von einem langjährigen Geschäftspartner sehr günstig erhalten kann. Die Bezugsquelle und die Gewinnaussichten sind gut, sonst würde ich das ganze gar nicht zulassen
Sie würde das halt wirklich nebenbei machen, mit einem wöchsntlichen Zeitaufwand von weniger als 15 Stunden.
Ich bin als Angestellter beschäftigt und gesetzlich krankenversichert. Da mein Einkommen zu hoch ist, bekommt meine Frau auch keine staatlichen Leistungen wie ALG oder ALGII. Deshalb sind meine Frau und die Kinder bei meiner Krankenversicherung familienversichert. Wenn meine Frau jetzt nur geringfügig (weniger als 15 Stunden in der Woche) eine selbstständige Tätigkeit ausübt und maximal 345 EUR monatlich Gewinn macht, kann sie weiter bei meiner Krankenversicherung familienversichert bleiben.
Liege ich bis dahin richtig?
Wenn ja, muss das meine Frau bei der Gewerbeanmeldung irgendwo angeben und muss sonst etwas wichtiges beachtet werden? Im übrigen kommt die Kleinunternehmerregelung für meine Frau nicht in Frage, da sie teilweise auch an Gewerbetreibende verkauft, welche auf eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Wert legen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Liebe Grüße
Holger