Familienversicherung wärend unvergütetes Praktikum

Hallo, ich bedanke mich schon mal im vorraus an alle die mir eine Antwort geben.

Mein Anliegen: Ich bin im Feb. 25 Jahre geworden und habe 09/2009 eine Ausbildung zum BTA angefangen und 09/2011 mit bravour bestanden. Wärend meiner Ausbildung habe ich einen Zusatzunterricht genommen, damit ich eine Fachhochschulreife erhalte und studieren kann. Direkt nach meiner Ausbildung habe ich die 6 Monate Praktikum, die ich für die Fachhochschulreife benötige absolviert.(Sprich 2 Jahre Ausbildung+6 Monate = Fachhochschulreife)

Nun kommt das Schlechte, direkt zum Ende meines Praktikums ruft die AOK an und fragt wie lange ich noch in der Ausbildung bin. Natürlich haben die mich mitten auf der Arbeit angerufen( bin nun bei meinen Praktikumplatz als Teilzeit eingestellt). Ich habe IHNEN geantwortet, dass ich zz im Praktikum bin, die ich zusätzlich für die Fachhochschulreife benötige.

1 Monat später fliegt eine Rechnung zu mir von der AOK, die eine Rückzahlung von rund 1000 Euro verlangt. Denn nach Ihrer Meinung hätte ich mich melden sollen, wenn ich die Ausbildung beendet habe um mich weiter zu versichern, denn ab 23 muss man in einer Ausbildung/Studium sein, um Familienversichert zu sein.

Nun meine Frage: Kann die AOK die Rückzahlung von 1000 Euro verlangen, wenn meine Eltern EXPILZIT im Fragebogen von 2009 angegeben haben, dass ich meine Ausbildung 9/2011 beende und mich einfach nicht wissen lassen, dass EIGENTLICH die Familienversicherung zuende ist und das unvergütete Praktikum nicht von der Familienversicherung getragen wird?

Hallo,

eine Rückzahlung von was? Die Familienversicherung ist kostenfrei. Oder soll das eine Zahlung von Beiträgen sein? Dann müsstest Du ja einen Beitragsbescheid erhalten haben? Was steht da drin? Als was bist Du versichert?

Tatsache ist, dass alle Änderungen der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen sind. Es ist auch richtig, dass die Familienversicherung über das 23. Lebensjahr hinaus nur möglich ist, wenn man sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Vielleicht hätte die AOK etwas schneller reagieren sollen, aber einmal jährlich werden die Daten zur Familienversicherung abgefragt und wenn die Voraussetzungen für diese Familienversicherung nicht gegeben sind, dann wird diese ggf. auch rückwirkend beendet.

Viele Grüße - N.

Danke fuer die antwort.
Die aok verlangt, dass ich eine Rückzahlung einer Freiwilligen-Versicherung abschließe.

Mir ist klar,dass ich Änderungen der Krankenkasse mitteilen muss, aber bist Ende meines Praktikums für meine fachhochschulreife dachte ich, dass die familienversicherung noch darüber geht.

Kurz vor Ende meines Praktikums rief mich bloß eine mitarbeiterin der AOK an und fragte mich bis wann ich noch in der Ausbildung bin. Ich antwortete, dass ich zZ in einen Praktikum bin, für meine fachhochschulreife. Danach hat die AOK meine Ausbildungsstätte angerufen und nachgefragt, da kam heraus, dass ich meinen Abschluss 09/2011 erhalten habe. Aber dies steht auch im Fragebogen der AOK, die meine Eltern ausgefüllt haben, als ich in die familienversicherung aufgenommen wurde.

So hat im Grunde die AOK doch etwas verschlampt, ich hätte 09/2011 aus der familienversicherung herausgenommen werden können, sodass ich mir eventuell eine neue krankenkasse suchen kann. Meiner Meinung nach bin ich aus dem Raster der AOK gefallen und sie haben mich nicht beachtet, sodass es jetzt zu einer teuren freiwilligenversicherung kommt. Ich hätte auch zusätzlich einen 400 Euro Job machen können, die vielleicht die kosten einer freiwilligenversicherung abgedeckt hätten.

Nun kann man damit vielleicht rechnen, dass die AOK das einsieht und mir eventuell einen Nachlass gibt???

Zusätzlich find ich die Situation total schwachsinnig, einen ausgebildeten frisch aus der Ausbildung ohne Einkommen, sogar mit kosten( Fahrkosten 150 Euro pro Monate für die Fahrkarte) eine so hohe Gebühr zählen zu lassen. Die kosten, die ich für die Fahrkarten aufgerappelt habe war das Geld von meinen Bruder,die ich von ihn ausgeliehen hab.

Gruß

Sorry wenn ich etwas schlampig schreibe

Kein Problem, ich kann verstehen, dass Du gerade sehr aufgeregt bist. Der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung beträgt ca. 150,00 €, einen niedrigeren Beitrag gibt es leider nicht. Allerdings kann man die freiwillige Versicherung nicht einfach so eröffnen, sondern man braucht eine Unterschrift des Mitgliedes dafür. Wahrscheinlich haben die vom Amts wegen eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V durchgeführt. Das geht, wenn die die letzte Krankenversicherung waren und kein anderer Versicherungsschutz nachgewiesen wird. Du wirst wahrscheinlich nicht um die Zahlung rum kommen. Allerdings würde ich auf eine Ratenzahlung ohne!!! Säumniszuschläge bestehen. Wie Du schon richtig erkannt hast, hätte die AOK auch früher reagieren können aufgrund der Angaben, die Deine Eltern gemacht haben. Allerdings ändert das nichts an der Tatsache, dass die Familienversicherung mit dem Ende der Ausbildung nicht mehr fortgeführt werden konnte.