Hallo, ich muß euch unbedingt von meinen
Fall erzählen.Ich bin 27 (Arbeitslos)und habe mit meiner Freundin 21
ein Kind 1 1/2! Wir leben nicht zusammen ! Ich in einer 1Raum Wohnung
in Potsdam und sie bei ihren Eltern in Wittbrietzen(zir.50km
entfernt).Vor gut 3Monaten haben wir entschlossen das wir zusammen
ziehen wollen.Weil ich seh mein Kind selten und meine Wohnung ist
einfach zu klein.Ich habe auch kein Führerschein!Ich habe bei ihren
Arbeitsamt gefragt ob sie ihr die zustimmung für einen Umzug nach
Potsdam geben.Sie sagten Nein weil sie noch nicht 25 ist.Das selbe
sagte mir auch jetzt mein Arbeitsamt.Ich war Schockiert was das für
ein Scheiß Gesetz ist.Wir sind eine Familie und wir dürfen nicht
zusammen leben.Das habe ich mir natürlich nicht gefallen gelassen und
habe vor gut 3 Wochen mit meiner Freundin einen Mietvertrag für eine
3Raum Wohnung ab den 1.10 unterschrieben und meine jetzige Wohnung
gekündigt.Also ein Zwangsumzug.Sie hat sich auch bei ihren Arbeitsamt
zum 30.9 abgemeldet und meldet sich am1.10 in Potsdam an.Unsere
Wohnung liegt auch im Rahmen was das Arbeitsamt zahlen würde 69qm
3Zimmer 550 Eur warm. Jetzt meine Frage muß das Arbeitsamt auch wenn
sie einen Umzug weil sie noch nicht 25 ist genehmigt haben die ganzen
Mietzahlungen übernehmen? Ich denke schon denn wir sind jetzt alle 3
eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ps:smiley:as ich die Kaution von 1250Eur alleine bezahlen muß sehe ich auch nicht ein!Das kann man doch von einen Hatz 4 Empfänger nicht verlangen! Und es währe ein Skandal wenn sie das Arbeitslosengeld von meiner Freundin kürzen nur weil wir ohne Genehmigung Umziehen!Immerhin hat sie(wir) ein Kind.Würde mich ganz doll freuen
wenn sie mir Anworten!!! Ganz Liebe Grüße!!! von mir, Steffi und
unserer kleinen Katharina 
Gäääähn… Nette Geschichte aber mal wieder viel zu sehr an den Haaren herbei gezogen… Was bekommt der Autor? „Hatz 4“?? Und wovon hat er die Kaution, welche er zu leisten ja nicht bereit ist, denn bezahlt?! Und welcher Vermieter würde diesen Titelhelden denn eine Wohnung überhaupt vermieten?
Denk Dir mal ne Fortsetzung aus, ich lach gern nochmal…
Greetz, Bommel
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Werter Autor
wer vom Amt Geld bekommt, muss sich schon an die Spielregeln halten, sonst gibts nix oder wird gekürzt. Wie wäre es denn, eigentlich mal ans arbeiten zu denken, mit 27 ist man ja sicherlich noch nicht zu alt dafür…
Gäääähn… Nette Geschichte aber mal wieder viel zu sehr an
den Haaren herbei gezogen… Was bekommt der Autor? „Hatz
4“?? Und wovon hat er die Kaution, welche er zu leisten ja
nicht bereit ist, denn bezahlt?! Und welcher Vermieter würde
diesen Titelhelden denn eine Wohnung überhaupt vermieten?
Denk Dir mal ne Fortsetzung aus, ich lach gern nochmal…
Ich auch, Bommel LOL
Greetz, Bommel
LG
Mikesch
ach, hier auch schon…
o.w.t.
zwei dinge wundern mich (etwas)
ich musste vor Jahren einen ordentlichen Gehaltsnachweis vorlegen, ehe ich in ebenso teure Wohnung einziehen (bzw. wohl besser gesagt) anmieten konnte.
Wie erfolgt eine Anmietung dieser verhältnismässig grossen und recht teuren (!!) Wohnung, wenn man in der misslichen Lage steht, von Beiträgen zu leben??
danke