Folgende Situation:
Ich ( Deutscher ) bin mit einer Ukrainerin verheiratet, leben in Deutschland. Haben eine gemeinsame Tochter ( 3 Jahre ).
Meine Frau hat noch eine Tochter, die 1998 in Deutschland geboren wurde, aber die ukrainische Staatsbürgerschaft hat. Sie lebt bei der Oma in der Ukraine. Nun besteht der Wunsch auf Familienzusammenführung. Die große Tochter möchte zu uns nach Deutschland ziehen. Im Moment hat sie ein Multivisum bis Dezember 2013, kann also jederzeit wieder einreisen.
Nun meine Frage: Wenn Sie das nächste mal nach Deutschland kommt und einfach hier bleibt weil die Oma auf Grund von Krankheit nicht mehr ausreichend auf das Kind aufpassen kann. Was passiert dann. Können die Behörden das Kind einfach ausweisen ?
Wir wollen dann natürlich alles rechtlich regeln wenn Sie wieder da ist.