Familienzusammenführung

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Familienzusammenführung. Meine Partnerin ist Peruanerin. Ich sage bewusst Partnerin da wir nur in Peru kirchlich verheiratet sind und dies keine rechtliche Bedeutung hat.

Eine Eheschließung in Deutschland ist gescheitert da sie nur 3 Monate Visafrei in Deutschland bleiben durfte. Von unserer Seite waren alle Papiere bereit allerdings wurde eine in der deutschen Botschaft in Lima erstellte Übersetzung der Ledigkeitsbescheinigung nicht anerkannt. Also mussten wir die Übersetzung erneut übersetzen lassen. Dann die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Hat in 3 Monaten nicht geklappt und jetzt auch schon wieder verfallen.

Jetzt ist eine andere Situation eingetreten. Wir haben eine Tochter bekommen. In Peru gelte ich offiziell als Vater auch im Familiennamen unserer Tochter und in Deutschland habe ich die Vaterschaft auch anerkannt. Allerdings muss die Mutter dies bei persönlichem Erscheinen noch bestätigen.

Nun zur eigentlichen Frage.
Meine Tochter ist ja deutsche Staatsbürgerin oder eigentlich noch nicht wirklich da die Mutter das noch bestätigen muss. Das bedeutet ein Visum wegen Familienzusammenführung scheidet aus. Sie kann ja für 3 Monate ohne Visum einreisen. Aber könnte man Ihr die Einreise verweigern. Z.B wegen der Vermutung Sie will illegal in Deutschland bleiben ? Wenn Sie in Deutschland ist und die Vaterschaftsanerkennung fertig, kann Sie dann direkt einen Aufenthaltstitel beantragen.

Das war jetzt etwas viel aber ich bedanke mich schon einmal vorab

Hallo,
bei nicht miteinander verheirateten/geschiedenen Eltern:

  • falls der Kindesvater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss vor der Abgabe der
    Geburtsanzeige/Namenserklärung eine nach deutschem Recht gültige
    Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Grundsätzlich ist die persönliche Anzeige der Geburt
    beim peruanischen Standesamt durch den Vater hierfür ausreichend.
    Falls das nicht ausreichend wäre, dann könnte die Mutter bei der Botschaft eine Zustimmungserklärung zur Vaterschaft nachbeurkunden lassen (siehe Internetseite der deutschen Botschaft Peru - Bereich Konsularservice - Familienangelegenheiten - Geburtsanzeige).

Sobald alles mit der Vaterschaft geklärt und bei der deutschen Botschaft ein Kinderreisepass oder Reisepass ausgestellt wurde, kann das Kind nach Deutschland einreisen.
Die Mutter kann ebenfalls einreisen, wenn Beantragung eines Visums zur Ausübung der elterlichen Sorge für ein deutsches minderjähriges Kind erfolgt und erteilt wurde.

Andernfalls kommt nur die Einreise visumfrei als Tourist für 90 Tage in Frage und nach Einreise bei der Ausländerbehörde „versuchen“ einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Aber das ist vermutlich die denkbar schlechteste Lösung die auch nicht unbedingt erfolgreich sein muss; besser ist Version 1. durchzuführen bzw. sich bei der deutschen Botschaft beraten lassen.

Viel Gruß von Tara

zu erst vielen Dank für deine Antwort. Ich war im Januar ( nach der Geburt des Kindes in Peru ) ich wollte das alles gleich dort erledigen… allerdings hatte ich meine Meldebescheinigung nicht mit… also muss ich alle Wege jetzt hier erledigen. Habe ich soweit auch alles nur die Zustimmung der Mutter fehlt… beglaubigte Übersetzung reicht nicht… sie mus dies persönlich tuen… Daher die frage mit der einreise

sorry habe nicht richtig gelesen… beim peruanischem Standesamt ist alles geklärt. Die kleine trägt auch meinen Namen aber nicht bei der deutschen Botschaft in lima

Hallo,

dass nicht alle Dokumente (z.B. Meldebescheinigung) bei der ersten Klärung im Januar vorlagen ist natürlich das I-Tüpfelchen und nun sind die Probleme da…

mein Satz „Grundsätzlich ist die persönliche Anzeige der Geburt beim peruanischen Standesamt durch den Vater hierfür ausreichend“ stammt direkt aus dem Merkblatt der deutschen Botschaft zur Geburtsanzeige/Namenserklärung - also sollte die Vaterschaftsanerkennung damit eigentlich schon erledigt und auch nach deutschem Recht gültig sein. Vielleicht da noch mal bei der Botschaft nachfragen, warum das so nicht anerkannt wird.

Ebenfalls ist auf dem Merkblatt ein Hinweis zum Namensrecht enthalten:
Das peruanische Namensrecht schreibt den Doppelnamen bestehend aus dem Vaternamen des Vaters
und dem Vaternamen der Mutter und zwar in dieser Reihenfolge, vor. Das deutsche Namensrecht bietet die Möglichkeit der Wahl des Vater- oder des Mutternamens.

Worin liegt das Problem -die Namensführung in der peruanischen Geburtsurkunde- erstmal so zu belassen, ein Dokument für das Kind ausstellen zu lassen (das Merkblatt der Botschaft erscheint mir so als wäre das kein Problem) und Antrag auf Namensführung nach Einreise des Kindes beim Wohnort-Standesamt zu stellen?

Viel Gruß von Tara

Entschuldige bitte, dass ich mich nicht mehr gemeldet habe. War alles viel Stress. Die Mutter ist mit der Kleinen jetzt hier in Deutschland. Nach meinen jetzigen Erfahrungen, gebe ich dir in allem Recht. Ich war heute beim Standesamt. Die Standesbeamtin war sich selbst nicht ganz sicher meinte aber, das eine Vaterschaftsanerkennung höchstwahrscheinlich nicht mehr nötig da ich als Vater in der Geburtsurkunde stehe und auch schon der Pass und Ausweis der Kleinen meinen Namen tragen. Sie müsse sich jedoch selbst noch kundig machen. Vielleicht kannst du mir ja auch bei einer anderen Frage behilflich sein. Kann ich mit der deutschen Geburtsurkunde für unsere Tochter auch gleich den Aufenthalt der Mutter zur Personenfürsorge beantragen oder muss zuerst die gemeinsame Sorge erklärt werden. Dies und auch eine Hochzeit sind sowieso geplant aber im Moment geht es nur um den zeitlichen Faktor. Die Mutter darf ja nur 3 Monate bleiben