Familienzuzug wegen sozialer Isolation

Hallo,
Ich habe folgende Frage, da ich im Netz unterschiedliche Meinungen gelesen habe. Folgender Fall:

Die Mutter leidet an unterschiedlichen Erkrankungen und hat entsprechend auch einen Schwerbehindertenausweis. Aufgrund der Entfernung zu Ihrem einzigen Verwandtem, Ihrem Sohn, leitet sie stark an sozialer Isolation mit zunehmender Depression. Insbesondere durch eine zunehmende Schwerhörigkeit können Telefonate nur sehr erschwert geführt werden.

Die Mutter erhält eine kleine Rente, welche zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten mit Miete nicht reicht. Daher erhält Sie einen Mietzuschuss nach ortsüblichem Mietspiegel vom Amt.

Neben des Zuschusses erhält Sie wegen fehlender Sehfähigkeit Blindengeld.

Frage:

Besteht die Möglichkeit eines Umzuges zum Sohn um Ihres Lebenssituation zu verbessern und bezahlt das das Amt?

Kann der Sohn das einleiten und braucht er eine Vollmacht?

Danke für die Ratschläge

Will denn die Mutter nicht umziehen?

Sie bekommt ja anscheinend Wohngeld. Die Wohngeldstelle bezahlt keine Umzüge.

Möglicherweise würde das Amt für Grundsicherung im Alter einen solchen Umzug bezahlen, aber dafür müsste sie sich da erstmal melden und einen Antrag stellen. Das ist sehr aufwändig. Das müsste sie schon wollen. Und sicher ist es nicht, ob dieses Amt diesen Umzug zahlen würde. Zumindestens weiß ich es nicht, und ich weiß nicht, ob das jemand anderes mit Sicherheit sagen kann, zumal ich fast sicher bin, dass das eine Einzelfallentscheidung wäre.

Wie ist denn der Sohn finanziell gestellt?

Doch, wir gehen davon mal aus, daß auch die Mutter das will. Selbst aber Aufgrund Ihrer Behinderungen nicht in der Lage ist die Behördengänge eigenständig zu absolvieren.

Nun, die Frage die sich stellt, sind ja nicht nur die Kosten eines Umzuges in ein anderes Bundesland. Ggf. sind hier ja auch eine Kücheneinrichtung notwendig, da diese nicht mitgenommen werden kann. Mietkaution sind dann noch aufzuführen etc. Somit Beträge die durch aus schnell mal in die tausende gehen dürften. Daher war die Frage nach möglichen Zuschüssen ja gestellt worden.

Klingt ja nicht sehr sicher .

Mutter fragt Sohn " Kann ich nicht mit zu Dir ziehen?" oder Sohn fragt "Willst Du nicht zu mir ziehen ? Antwort "JA, liebend gern "

Das wären klare Aussagen.

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Hallo,
das kommt darauf an, um was für eine Art Rente es sich handelt (Grundsicherung, Erwerbsunfähigkeits- oder -minderungsrente mit ALG II usw.), ob sie eine Pflegestufe besitzt und wie die Wohn- und Pflegeverhältnisse vor Ort geregelt sind (steht sie unter Betreuung, hat sie einen Pflegedienst usw.).

Das Zauberwort könnten die „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI sein, die bei der Pflegekasse zu beantragen wären (am besten allerdings mit fundierten ärztlichen Attesten und/oder der Hilfe einer Beratungsstelle wie DPWV, Caritas oder auf Sehbehinderte Menschen spezialisierte Einrichtungen). Mit dem Wohngeld hat das nichts zu tun.

Gruß vom
Schnabel

Der Fragesteller hält sich eben an FAQ 1129. Dann klingt das so unbestimmt.

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Ich denke, da müsste der Sohn eine von ihr unterschrieben Vollmacht haben, denn sonst könnte ja jeder kommen.
Mustervordrucke dafür finden man im Internet, z. B. hier:
http://www.user-support.de/vollmacht/vollmacht-behoerdengaenge/

Ansonsten, was den Umzug betrifft, das weiß ich wirklich nicht. Natürlich kann es den Staat unter Umständen auch viel Geld sparen, wenn die Mutter durch den Sohn unterstützt wird, aber ich bezweifele, dass die Behörden so denken.

Viele Grüße

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Klasse. Danke für die Antwort.

Genau. Dankeschön…

Ja genau. Aber leider denken Behörden da wirklich nicht so weit.

Hallo,

am besten an eine Pflegeberatungsstelle wenden. Dort gibt es zunächst Infos, ob Chancen auf eine Pflegestufe bestehen. Wenn eine Pflegestufe besteht, zahlt die Pflegekasse dann Zuschüsse zum Umzug (§ 40 SGB XI).

Die Pflegeberatungsstelle kann aber ggf. auch abschätzen, ob cvom Sozialamt Hilfe in besonderen Lebenslagen geleistet werden kann. Das kann ein monatlicher Zuschuss oder eine einmalige Leistung zum Umzug sein (ggf. auch als Darlehen). Entscheidend sind der tägliche Hilfebedarf und Einkommen/Vermögen (SGB XII)

Gruß
RHW