Liebe/-r Experte/-in,
in einem englischsprachigen Text, den ich derzeit übersetze, taucht die „Family Division“ des britischen High Court of Justice auf. Von diversen Online-Übersetzungsdiensten wird diese Abteilung mit „Vormundschaftsgericht“ übersetzt, aber ich habe so meine Zweifel an der Übertragung, da ich zum einen gelesen habe, dass dieser Begriff inzw. veraltet und im Deutschen durch „Betreuungsgericht“ ersetzt worden ist, und mir zum anderen die „Family Division“ vom Betätigungsfeld her umfassender erscheint als eine Instanz, die allein auf den Bereich Vormundschaft beschränkt ist.
Oder ist es doch das „Vormundschaftsgericht“? Und wenn nicht, gibt es eine adäquate deutsche Entsprechung? Oder sollte man den Ausdruck am besten in der englischen Variante stehen lassen?
Vielen lieben Dank schon mal vorab für eine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Nina Hawranke