Family Division = Vormundschaftsgericht?

Liebe/-r Experte/-in,

in einem englischsprachigen Text, den ich derzeit übersetze, taucht die „Family Division“ des britischen High Court of Justice auf. Von diversen Online-Übersetzungsdiensten wird diese Abteilung mit „Vormundschaftsgericht“ übersetzt, aber ich habe so meine Zweifel an der Übertragung, da ich zum einen gelesen habe, dass dieser Begriff inzw. veraltet und im Deutschen durch „Betreuungsgericht“ ersetzt worden ist, und mir zum anderen die „Family Division“ vom Betätigungsfeld her umfassender erscheint als eine Instanz, die allein auf den Bereich Vormundschaft beschränkt ist.

Oder ist es doch das „Vormundschaftsgericht“? Und wenn nicht, gibt es eine adäquate deutsche Entsprechung? Oder sollte man den Ausdruck am besten in der englischen Variante stehen lassen?

Vielen lieben Dank schon mal vorab für eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Nina Hawranke

Im Familienrecht kann ich leider nicht helfen, tut mir Leid.

Hi Nina,
kann Dir darauf leider keine Antwort geben. Schlage Dir aber vor bei der Britischen Botschaft und oder einem britishen Konsulat Deiner Wahl (oder auch bei der Amerikanischen Botschaft/ Konsulta) anzurufen. Die geben Dir gerne Auskunft.
Paralell kann ich mich mal umhören… ob ich zu einem Ergebnis kommen… kann ich Dir nicht sagen.
Wäre nett wenn Du mich aufklären könntest wenn Du schneller ein Ergebnis hast . :smile:
Sorry das ich Dir nicht weiter helfen kann.
Sonst aber immer gerne

Gruß
Peter

Danke, Peter, ich werd mal schauen, ob ich’s rausbekomme. Im Zweifelsfall lasse ich es einfach im Original stehen.

Viele Grüße

Nina Hawranke

Hi Nina,
also…
habe mich nochmal auf die Suche gemacht.
Soweit ich herausgefunden habe ist Family Division of the High Court(britisch!) gleichzusetzen mit dem Vormundschaftsgericht.
Bei der Suche bin ich auch auf folgende Internetseite gestoßen welche von Interesse sein könnte:
http://www.vifa-recht.de/

Gruß
Peter

Danke Dir! Ich habe die Britische Botschaft kontaktiert, aber noch keine Antwort erhalten. Falls sich was Konstruktives ergibt, werde ich es hier posten. Ansonsten: Recherchiere Dir jetzt aber bitte keinen Wolf wegen dieser Sache; im Zweifelsfall lasse ich den englischen Ausdruck stehen. In den meisten Fällen fährt man damit ohnehin am korrektesten. Ganz herzlichen Dank jedenfalls für Deinen engagierten Einsatz!

LG

Nina Hawranke

Hallo,

ich bin kein Fachmann für britisches Recht. Ich gehe aber davon aus, daß es sich hier um die „Abteilung Familienrecht“ beim High Court handelt.
Es wird beim High Court sicher noch mehr „divisions“ geben. Eine davon ist halt das Familienrecht.

Viele Grüße

Ralf

Nochmals hallo,

gib einfach unter Google mal „familiy division“ ein. Du landest beim englischen wikipedia, wo der Begriff genau erklärt wird. Dies, so glaube ich verstanden zu haben, genau wie ich zuvor angenommen habe.

Viele Grüße

Ralf

Ja, danke, Ralf, das hatte ich schon getan. Ich habe mich entschlossen, den englischen Begriff „Family Division“ mit einer entsprechenden deutschen Anmerkung stehen zu lassen. Das ist wahrscheinlich immer noch am korrektesten. Recht herzlichen Dank jedenfalls für Deine Anregungen und ein schönes WE!

Viele Grüße

Nina Hawranke