Famulus

Hallo Experten,

ich habe gestern im Krenkenhaus mal ein wenig in der Krankenakte meiner Tochter geschmökert. Die Krankenschwesterin hat mich übrigens nicht erwischt. Dabei ist die letzte Untersuchung mit „Max Müller Famulus“ unterschrieben (Name von der Redaktion geändert). Heißt das, dass Max Müller noch Student ist oder ist er bereits AIP.

Gruß
Manfred

PS.: Da könnte ich jetzt eigentlich eines der überaus beliebten Mehrfachpostings draus machen: Deutsche Sprache, Fremdsprachen, Eltern und Kinder… [grins]

hallo manfred,

max müller ist ein student.
im rahmen des medizinstudiums muss man nach dem 4. semester bis zum 10. semester 4mal 4 wochen famulatur in den ferien machen. es ist also eine art praktikum.

lg
YVE

Danke YVE! (o.w.T.)

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Hi!

Da ich mich mit deutschen Regeln in Krankenhaeusern nicht
auskenne – war das Ironie oder ist dem Patient (bzw. dem
ERziehungsberechtigten) in D wirklich verboten, in die eigene
Akte zu gucken??

Jein.
Der Pat. hat das Recht in die Akte gucken zu dürfen, der Arzt darf das nicht verweigern. Allerdings muß nicht alles dargelegt werden. Fakten und Ergebnisse von Untersuchungen etc. sind vorzulegen, die persönlichen niedergeschriebenen Eindrücke/Meinungen/Vermutungen des Arztes aber nicht.
Wenn er z.B. in der Akte vermerkt hat, daß der Pat unkoorpativ ist. muß er das nicht vorzeigen.

Da das schlecht praktikabel ist (man müßte ja einige Sätze abdecken), wird die Akte in der Praxis nicht gerne rausgerückt, sondern Auszüge rauskopiert oder mündlich mitgeteilt.

Gruß,
Sharon

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Nö!
Hallo Elke!

Das hängt natürlich auch damit zusammen, wie man sich die Akte beschafft. Generell verboten ist das aber nicht.
Ich glaube, die Formulierung soll eher Verwegenheit zum Ausdruck bringen.
Die Patienten werden ja oft mit ihrer Akte zu Untersuchungen geschickt - ohne, daß diese verschlossen oder versiegelt wäre :wink:.
Hat man keine Zeitschriften ausliegen, sieht man viele in den Akten blättern, was auf Grund der sprichwörtlichen Handschrift meist aber recht unfruchtbar ist.

Gruß Peter

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