Famversichert jetzt Scheidung u. Hartz IV

Ich bin all die Jahre Familien versichert gewesen. Mein EX ist gesetztl. vers. Da wir uns scheiden lassen falle ich aus der Fam. Versicherung raus. Ich bekomme Hartz IV bin ich da trozudem ges. versichert?
wer weis etwas danke

Hallo,
da kann ich leider nichts zu sagen.

LG
Thommy

Yup, beim Antrag mit angeben.Der Sachbearbeiter meldet Dich bei der gesetzlichen an.

(Willkommen im Reich der modernen Slaven:frowning:)

Hallo,

sobald die Scheidung rechtskräftig wird, wird von Seiten der Behörde die Familienversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung geändert und die Krankenkasse entsprechend informiert. Dies sollte nahtlos ohne Unterbrechung passieren.

VG
flottebiene

Sorry keinen Plan…
Gruß Petra

Hallo,
du hast recht. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, kannst du dich nicht mehr über deinen gesch. Ehemann familienversichern. Wenn du keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hast, musst du dich freiwillig krankenversichern und beim Jobcenter die Übernahme der Krankenversicherung beantragen. Dies ist völlig unproblematisch und ein ganz normaler Vorgang, solange du im lfd. Bezug nach dem SGB II stehst.
Liebe Grüße

Hallo,

sobald ihre Scheidung rechtskräftig ist und sie Leistungen nach dem SGB II in diesem Falle Hartz IV beziehen werden sie über ihre Agentur für Arbeit auch krankenversichert.
Geben sie ihre gesetzl. Krankenkasse am besten gleich bei ihrer Agentur für Arbeit an.

Hoffe es hilft.

@Mueckenschloss,
Du meldest dich als Hartz IV an und teilst der Arge mit, dass Du ab der Scheidung am XX.XX.XXXX ekrankenversichert werden musst.
Dazu bringst Du einen Antrag mit, von der Krankenkasse deiner Wahl.
Ein Tipp am Rande, suche dir eine Kasse aus die noch keine monatliche Zusatzbeiträge verlangt.
Beantrage auch mit dem Hartz IV Bescheid eine sofortige Bfreiung der GEZ.
Auch muss die Arge dir, deine Privathaftpflicht bezahlen, die solltest Du jetzt schon abschliessen.
Bedenke, alles was Du in Zukunft an Geld bekommst oder verdienst wird mit Hartz IV verrechnet.
Die wohnung sollte auch so gewählt werden, dass Sie von der Arge bezahlt wird. Die Größe richtet sich nach der Anzahl der lebenden Personen in dem Bedarfshaushalt.
Google nach Tachless oder Sozialhilfe (24) usw. da werden dir im Vorfeld schon viele Anregungen und Fragen beantwortet.
Das hilft dir so wenig Probleme mit der Behörde zu bekommen.
Es wird eng und schwer werden und ich wünsche dir viel Glück dabei.
Hast Du noch Bargeld, dann bezahle damit sofort deine Schulden und das bevor Du den Hartz IV Antrag machst.
Schulden werden bei Hartz IV und von der Arge nicht bezahlt.
mfg falkoo

Hallo Mueckenschloss,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass du die Krankenversicherung meinst. Deine Krankenversicherung endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Solltet ihr Kinder haben, bleiben diese in der Familienversicherung.

Solltest du dann Hartz IV beziehen und noch keine eigene Krankenversicherung haben, wirst du von der Behörde über ALG II krankenversichert. Dann hast du allerdings aber auch keine Auswahl, in welche Krankenkasse zu selbst möchtest. Dies bestimmt dann die ARGE.

Hast du eine eigene Arbeitsstelle, dann würde ich immer sofort mir eine eigene Krankenkasse suchen. Und wenn Kinder mit in der Ehe sind und sie bei dir wohnen, sie immer mit in die eigene Krankenkasse mitnehmen.

Hat man eine eigene Krankenversicherung und benötigt dann unterstützendes ALG II oder ist ganz auf ALG II angewiesen, dann werden die Krankenkassenbeiträge an deine Krankenkasse gezahlt, der du angehörst. Hierfür müsstest du der ARGE dann nur deine Krankenkassenkarte vorlegen. In dem Falle bräuchtest du auf keinen Fall in die Krankenkasse zu wechseln, die üblicherweise die ARGE für Nichtversicherte aussucht.

Es gibt auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicberung. Bitte erkundige dich hier bei deiner/einer Krankenkasse unbedingt noch vor deiner Scheidung über diese Möglichkeit, da ich hierüber nichts sagen kann.

Viele vergessen bei einer Scheidung die Versicherungen. Ein ganz wichtiges Thema! Wenn eine Versicherung nach der Scheidung benötigt wird, weil man denkt, man ist noch versichert, kommt oftmals das böse Erwachen.

Hier vielleicht noch ein hilfreicher Link:

http://www.anwalt-scheidung-online.de/versicherungen…

Alles Gute!

D.h. Sie waren bei Ihrem Mann mitversichert. Wenn es sich um die Krankenversicherung handelt, dann werden Sie bei Hartz4 automatisch gesetzlich versichert.
einfach bei dem Amt für Hartz 4 Nachfragen wie das mit den Versicherungen ist.

gruß
EJM

Hallo, man ist aufjedenfall gesetzlich versichert’!!! Dank Sozialstaat!!

Man ist mit Hartz IV natürlich Kranken- und rentenversichert.