Fan-T-Shirts drucken erlaubt?

Darf man als Privatperson inoffizielle Fan-T-Shits ala
„Miley Cyrus ist toll“
drucken und vertreiben?

Oder muss man befürchten, verklagt zu werden?

Das hängt davon ab ob die zu verwendenden Daten Schriftzüge Designs Bilder Symbole Grafiken geschützt sind.

Wenn die Bezeichnung „Mickey Maus“ geschützt ist, dann kann man bei unrechtmäßiger Nutzung mit ner saftigen Klage rechnen.

In Deinem Beispiel müßte man prüfen ob nur der Begriff „Hannah Montana“ oder auch der Begriff „Myley Cyrus“ geschützt ist.

Guten Tag,

Danke für die Antwort.

Miley ist natürlich nur als Beispiel gedacht. Aber verfolgen wir das ruhig mal weiter. Da „Miley Cyrus“ in den USA als Trademark geschützt ist, ist davon auszugehen, dass das in DE nicht anders ist (kann es gerade nicht prüfen). Generell sollten die Shirts allerdings sowieso weltweit verkauft werden können.

Die eigentlich Frage ist somit:
Sind entsprechende Fan-T-Shirts unrechtmäßige Nutzung?
Von einem Laienstandpunkt ausgehend, scheinen sie doch wie Werbung für Miley?

Da das Miley-Cyrus-Beispiel aufgrund des Trademarks nun leider doch nicht mehr ganz auf meinen eigentlichen Fragegrund passt, möchte ich die Frage noch einmal umformulieren:

Darf man Fan-T-Shirts ala
„Name/Produkt ist toll“
drucken und vertreiben, wenn derjenige um den es geht, es versäumt hat, seinen Namen/Produkt schützen zu lassen?

Was würde passieren, wenn die Person den Namen/Produkt eines Tages schützen lässt?
Kann der T-Shirt-Verkäufer rückwirkend belangt werden oder müsste er den Verkauf ab diesem Zeitpunkt einfach nur unterlassen?

Vielen Dank!

Hi!

Wenn die Bezeichnung „Mickey Maus“ geschützt ist, dann kann
man bei unrechtmäßiger Nutzung mit ner saftigen Klage rechnen.

In Deinem Beispiel müßte man prüfen ob nur der Begriff „Hannah
Montana“ oder auch der Begriff „Myley Cyrus“ geschützt ist.

Mit dem Disney-Konzern ist nicht zu spaßen, die klagen alles, was bei drei nicht auf den Bäumen ist - und da Miley Cyrus für den Disney-Konzern arbeitet, kann es sehr leicht sein, mit Fan-T-Shirts da Probleme zu bekommen …

Grüße,
Tomh

denke ja!
tach
erstens: auch wenn ein begriff NICHT markenrechtlich geschützt ist, kann es sein, dass es eine klage gibt. nämlich dann, wenn der begriff bereits im umlauf ist und eine allgemeine bekanntheit erlangt hat.

zu dem was du meinst gibt es auch urteile.
beispiel: der begriff „kölsch määdche“ ist eine eingetragene marke.
nun kam aber jemand auf die idee, t-shirts mit dem satz " ich bin en kölsch määdche" zu produzieren. sache ging vor gericht, „kölsch määdche“ unterlag.

wenn du man shirts druckt mit dem spruch „ich esse gerne rama“ kann rama nichts dagegen machen, weil es sich hier um eine aussage, ein bekenntnis handelt.

war es das was du meintest? google mal nach „kölsch määdche“.

gruß
bruno