Hallo,
mal angenommen, einige Fans eines Fußballvereins (BuLi) möchten einen FC gründen, diesen auch als e. V. anmelden.
Es soll zur Deckung div. Kosten ein Beitrag erhoben werden.
Hier nun die Frage: Darf am Jahresende von dem Geld etwas übrig bleiben?
Kennt jemand einen „Leitfaden“ für so etwas?
Danke!
Grüße vom Bambi
Guten Abend!
Hier nun die Frage: Darf am Jahresende von dem Geld etwas
übrig bleiben?
Gut, wenn man sonst nur Fußballvereine kennt, könnte man wirklich auf die Idee kommen, es sei Pflicht, all sein Geld (und noch mehr) so schnell wie möglich loszuwerden. Ist aber nicht so. Vereine sind „juristische Personen“, die dürfen wie ein Mensch Geld haben und es natürlich auch behalten.
Kennt jemand einen „Leitfaden“ für so etwas?
Danke!
Grüße vom Bambi
Da gibt es Hunderte. Frag mal einen Buchhändler!
Hallo,
die Unsicherheit deshalb, weil es ja auch Vereine gibt, die nichts übrig halten dürfen.
Danke für Deine Antwort.
Schönen Abend
wünscht das Bambi
Servus,
die wesentliche Unterscheidung liegt hier zwischen einem e.V. und einem gemeinnützigen e.V. - wobei auch ein gemeinnütziger e.V. etwas „übrig behalten“ darf, solange das dem Vereinszweck dient. Wie sollte sonst z.B. ein Reitsportverein das neue Dach für seine Halle oder ein Kleingartenverein die neue Wasserversorgung finanzieren?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
die steuerlichen Vorschriften sind nicht ohne - ich empfehle dazu entsprechende Literatur aus der Buchhandlung.
Oder du suchst ein finanzamt aus RLP - dort ist eine Steuerbroschüre veröffentlicht die du entweder als .pdf herunterladen oder die nach Hause schicken lassen kannst.
Wenn es sich, wie du schreibst, um einen BuLi-Fanclub handeln soll, so kannst du natürlich (ich empfehle es auch) dich mit dem Verein in Verbindung setzen - die haben oft/meist/immer einen „Fanclubverband“, der eigentlich bei den Fragen helfen sollte.
Oder mal bei der VHS nachfragen - hier bei uns werden hin und wieder Tagesseminare für fast alle Vereinsfragen angeboten.
Gruß
HaWeThie