Nehmen wir an es gibt einen Fanclub einer bestimmten Person. Auf dieser Fanclub Homepage gibt es KEINEN Onlineshop. Einige Mitglieder dieses Fanclubs lassen sich jetzt aber einfach für einen Konzertbesuch in irgendeinem xbeliebigen Onlineshop ein tshirt drucken wo die URL vom Fanclub draufsteht. Können die Betreiber des Fanclubs soetwas verbieten? Können sie zur Rechenschaft gezogen werden? Sie können ja schließlich nicht kontrollieren, was ihre Mitglieder privat drucken lassen und damit auf einmal auf einem Konzert auftauchen. WER würde in diesem Falle den Ärger bekommen?
Hallo Sarah,
einen juristisch fundierten Kommentar kann ich als Laie nicht abgeben; ich bin allerdings auch nicht sicher, ob ich Deine Frage überhaupt richtig verstehe. Sollte es Fachleuten, die eine zuverlässige Lagebeurteilung anstellen könnten, ebenfalls schwerfallen, den von Dir geschilderten Sachverhalt nachzuvollziehen, ist meine Nachfrage diesen Fachleuten möglicherweise von Nutzen.
Auf dieser Fanclub Homepage gibt es KEINEN Onlineshop.
Was Du damit sagen willst, ist wohl, dass man auf der Seite des Fanclubs keine Shirts mit der URL bestellen kann. Ich bezweifle, dass das eine Relevanz hat.
Einige Mitglieder dieses Fanclubs lassen sich jetzt aber einfach für
einen Konzertbesuch in irgendeinem xbeliebigen Onlineshop ein
tshirt drucken wo die URL vom Fanclub draufsteht.
Die Mitglieder machen also quasi auf eigene Kosten Werbung für den Fanclub, weil sie den so toll finden? Oder um einander auf dem Konzert am T-Shirt zu erkennen?
Können die Betreiber des Fanclubs soetwas verbieten?
Sind die Betreiber vom Künstler bzw. seinem Management oder Plattenlabel autorisiert, ist es also ein offizieller Fanclub? Oder haben Fans des Künstlers den Club auf eigene Faust gegründet?
Können sie zur Rechenschaft gezogen werden?
Sie können ja schließlich nicht
kontrollieren, was ihre Mitglieder privat drucken lassen
Mit „sie“ sind wohl die Clubbetreiber gemeint.
Spätestens hier kann ich den Hintergrund der Frage nicht mehr nachvollziehen: Wer würde die Betreiber zur Rechenschaft ziehen wollen? Der Künstler (bzw. die, die an ihm verdienen)? Also ist der Fanclub wohl kein offizieller (denn warum würde man befürchten, der offizielle Fanclub könnte verantwortlich sein für das, was irgendwelche seiner Mitglieder tun, solange er nicht selbst dazu aufgerufen hat?)? Wenn aber die Sorge besteht, die Fans, die die URL des Clubs auf Shirts drucken lassen, können „zur Rechenschaft gezogen“ werden, warum besteht dann nicht auch die Sorge, die Inhaber eines inoffiziellen Fanclub-URL könnten belangt werden?
Hilf uns auf die Sprünge.
Gruß,
Zeh_14
Der Fanclub ist NICHT offiziell, jedoch hat die Plattenfirma erlaubt, dass die Fans diesen FC gründen. Sie dürfen sich halt nur nicht OFFIZIELLER FANCLUB… nennen. Die Mitgliedschaft in diesem Fanclub ist komplett kostenlos und die Clubbetreiber verdienen keinen Cent. Noch nichtmal Werbung ist auf dieser Seite geschaltet. Da der Name der Künstlerin ja geschützt und die Clubbetreiber noch viele weitere Auflagen erfüllen müssten, um so einen eigenen Shop zu erstellen, haben sie es lieber sein gelassen! Ihnen wurde auch von der plattenfirma geraten KEINE Sachen zu verkaufen.
Einige Mitglieder dieses Fanclubs haben jetzt jedoch die Clubbetreiber angeschrieben und mitgeteilt, dass sie (die Mitglieder) sich in versch. Onlineshops Tshirts haben drucken lassen mit dem Text …[NAME DER KÜNSTLERIN]…FANCLUB ON TOUR. [www…DIE URL VOM FANCLUB].
Sollten die Mitglieder des Fanclubs diese Shirts jetzt auf den kommenden Konzerten anziehen und SOLLTE irgendwer (PLattenfirma, Management, oder wer auch immer), diese Mitglieder ansprechen, woher sie denn diese Tshirts haben und die Mitglieder sagen, dass sie vom Fanclub sind…wer kann belangt werden? Die Clubbetreiber selber können ja nicht kontrollieren, was die Mitglieder sich privat für Tshirts machen lassen.
Der Fanclub soll auf der sicheren Seite sein. Nicht das den Betreibern irgendwelche „netten“ Briefchen zuhause eintrudeln.
Hallo Sarah,
ich bin kein Jurist und kann nur eine laienhafte Antwort anbieten:
Wenn die Plattenfirma der Gründung des Fanclubs zugestimmt, der Fanclub keine Gewinnerzielungsabsichten hat, auch die T-Shirts nicht verkauft werden und die URL des Fanclubs bewerben sollen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Plattenfirma (das Management, der Künstler) Anstoß an den Shirts nehmen könnte. Sollte das aber dennoch geschehen, hieße das noch nicht, dass man diese Shirts auch verbieten lassen könnte. Und selbst, wenn man das könnte, wüsste ich nicht, inwiefern der Fanclubbetreiber verantwortlich zu machen sein sollte; nicht er hat die Shirts bedrucken lassen oder hat zur Herstellung der Shirts aufgerufen.
Selbst wenn mir einfiele, T-Shirts mit dem Aufdruck „www.Kauft.Keine.Platten.Von.Den.Rolling.Stones.de“ herstellen zu lassen und dann auch noch für fünfzig Euro das Stück übers Internet zu verkaufen, wäre ich mir ziemlich sicher, dass mich niemand daran hindern kann.
Einzig bei der Verwendung einer geschützten Wort-Bild-Marke (als die sicher auch das Logo eines Künstlers anzusehen ist) wäre ich vorsichtig und würde mir juristischen Rat einholen.
Grüße,
Zeh_14