Es wurde ein Fanclub gegründet. Nun steht die Frage im Raum Mitgliedsbeitrag ja oder nein. Muss man den Fanclub als Verein eintragen lassen, wenn man einen Mitgliedsbeitrag erhebt?
Danke.
nein,
Eine Eintragung als Verein ist nicht nötig.
Auch nicht wenn man einen Mitgliedsbeitrag erhebt? Oder nur dann nicht wenn es keinen Beitrag gibt?
Hallo,
nein, ist wirklich nicht nötig.
Ein nicht eingetragener Verein ist dann eben ein nicht rechtsfähiger Verein. Mitgliedsbeiträge darf solch ein Verein aber trotzdem erheben.
Gruß
Lawrence
Hallo,
nein, ist wirklich nicht nötig.
Ein nicht eingetragener Verein ist dann eben ein nicht
rechtsfähiger Verein. Mitgliedsbeiträge darf solch ein Verein
aber trotzdem erheben.
auch ein nicht rechtsfähiger verein ist -seitdem der bgh die rechtsfähigkeit der gbr anerkennt- rechtsfähig, siehe § 54 bgb. die amtl. überschrift ist veraltet…
ob in diesem fall wirklich ein verein oder nicht eine andere rechtsform gewählt werden sollte, sollte an steuerlichen aspekten getroffen werden.
Kann man das wo nachlesen? Möchte auf der sicheren Seite sein.