Hallo Frank,
enin…das „Geschäft“ der Ladendetektive hat Zuwachsraten OHNE
Ende…
zum Größten Teil allerdings deshalb,weil man mit 20 € schon
„DETEKTIV“ ist…(Gewerbeanmeldung) sonst braucht man
nix…
( )
Falsch, § 34a GewO: Man braucht eine ERLAUBNIS, und für die muss man SACHKUNDE nachweisen.
Und da die Kaufleute ja bekannter maßen „Geiz ist Geil“ zu
ihrem Motto gemacht haben…werden keine Detektive
„angestellt“…sondern die sind
„Selbstständig“…Die Fangprämien sind sozusagen „Ihre
Einnahmen“…
Auch falsch, die Fangprämien werden an den Auftraggeber abgeführt. Detektive werden nach Stunden bezahlt.
Und das man Detektive nicht immer in einem Geschäft sieht,hat
schlicht und einfach den Grund,das die nach spätestens 5 Tagen
„Verbraucht“ sind…das Heißt,ihre „Gegenspieler“ (die
professionellen Diebe) kennen sie dann nämlich…
In der Zeit haben sie aber auch „Ihr Geld“ (und die „Verluste“
des Geschäftes für 2 bis 3 Monate) eingeholt…
Denn die übliche Aufteilung ist 50 zu 50…
Auch falsch, ich kenne Detektive, die seit Jahren für denselben Laden arbeiten. Für Laufkunden reicht das völlig aus, die Junkies und Profis meiden den Laden dann sowieso. Abgesehen davon ist im Zeitalter elektronischer Überwachung der Verkaufsräume völlig irrelevant, wer da hinter der Kamera sitzt, oder?
Viele Grüße
EK