wird eine Fangprämie bei einem Ladendiebstahl unter zwei Freunden einmal fällig oder zweimal? Und wenn, wie hoch darf diese in der Regel liegen? Fällt es nicht unter Sittenwidrigkeit, wenn ein Kaufhaus plötzlich 100Euro von beiden verlangen würde.
Kenne diverse Läden bei denen die „Vertragsstrafe“ bei Diebstahl sich auf 100 Teuronen beläuft, daher wohl noch im Bereich des Möglichen.
2x ist auch richtig, bekommt ja auch jeder seinen eigenen Strafantrag, siehe auch §25 StGB.Mitgehangen- mitgefangen *g*
wobei die 100 euro für einen einzelfall zu hoch sind, gerichtlich werden nicht mehr als 50 zugelassen.
auch seh ich es anderes, wieso sollen beide zahlen? es wurde eine tat begangen und beide haften gesamtschuldnerisch. eine tat ist also eine vertragsstrafe, für die aber beide haften.
hth
ps: strafrechtlich ist mit der fangprämie übrigens kein blumentopf zu gewinnen und die von dir zitierte stelle deutet auf eine gemeinschaftlichte tat hin, also nur eine tat und eine vertragsstrafe
wobei die 100 euro für einen einzelfall zu hoch sind,
gerichtlich werden nicht mehr als 50 zugelassen.
Wo steht das?
auch seh ich es anderes, wieso sollen beide zahlen? es wurde
eine tat begangen und beide haften gesamtschuldnerisch. eine
tat ist also eine vertragsstrafe, für die aber beide haften.
Weil beide eine Straftat begangen haben und damit 2 mal Strafantrag gestellt wird und 2mal evtl. Gerichtsverhandlung (gleich Freistelung des Mitarbeiters für diese usw.)
Die Fangprämie sol ein Ersatz für entstandene Kosten sein.