Aus Krimis kennt’s wohl jeder: Man muss den Erpresser beim Anruf mind. 30 sek. hinhalten, damit die Polizei per Fangschaltung den Aufenthaltsort des Erpressers ausfindig machen kann. Nuja, bei modernen Anlagen geht’s auf Knopfdruck.
Da einer unserer Mitarbeiter bereits mehrfach am Telefon in übelster Weise belästigt wurde [1], bin ich von der Personalabteilung gebeten worden, Möglichkeiten zu evaluieren, wie dieser Anrufer dingfest gemacht werden kann. Tatsächlich bietet unsere Telefonanlage (TA) die Möglichkeit, eingehende Anrufe detailliert zu protokollieren. Dabei werden u. a. auch vom Anrufer unterdrückte Rufnummern wieder sichtbar gemacht. Technisch also kein Problem, zwei Anschlussparameter an der TA geändert, einen Drucker angehängt, fertig.
Wie aber sieht die Angelegenheit rechtlich aus? Darf ein derartiges Protokoll nur mit richterlicher Genehmigung aufgezeichnet werden? Muss ich die Sache an einen Staatsanwalt weitergeben? Oder darf ich, da es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handelt, mit Einverständnis der GF, evtl. des BR sowie des betroffenen Mitarbeiters auf „Abruf“ tätig werden und die Fangschaltung einrichten?
Dass hier ein erhebliches Missbrauchspotential gegeben ist, ist mir klar. Meine Frage bezieht sich aber ausdrücklich auf diesen Einzelfall.
Danke für Antworten,
Schorsch
[1] u. a.: Herr xy, kommen Sie bitte unverzüglich ins Stefanienhospital, ihre Frau hat einen schweren Unfall erlitten und schwebt in Lebensgefahr. Überflüssig zu sagen, dass es diesen Unfall nie gegeben hat