Fangschaltung?

Hallo,

angenommen, man zeigt bei der Polizei einen anonymen Anrufer wegen Belästigung an; wird dann von der Polizei eine Fangschaltung installiert oder müsste man die selbst bei der Telekom beantragen?

Viele Grüße
wega

Tach Wega,

ich will ja nun wirklich nicht selbstgerecht, beckmesserisch oder sonstwie unsympathisch daherkommen - aber schon der allererste Treffer nach der Eingabe des Begriffs „Fangschaltung“ in meine Suchmaschine ergab dieses:

http://www.bfdi.bund.de/nn_533554/DE/Themen/Kommunik…

Da steht alles drin.

Gruß - Rolf

Leider heutzutage nicht mehr…
Hallo,

Leider ist das heutzutage im Zeitalter von „Voice over IP“
(also der Telefonverbindung über das Internet) so nicht mehr möglich…
Wer technisch „begabt“ ist,kann die „Fangschaltung“ (die im übrigen auch kostenpflichtig ist) leicht umgehen…

Viel einfacher (und im Endeffekt Billiger) ist es,den Provider um einen
Rufnummernwechsel hin zu einer geheimen Rufnummer zu ersuchen…
oder sich eine Telefonanlage (gibt es so für 100 € in der einfachen
Ausführung) anzuschaffen und dort die „VIP“-Funktion zu nutzen…
sprich,es werden von dieser Telefonanlage nur noch vorher einprogrammierte Rufnummern (Dazu müssen die Anrufer die
„Rufnummernübermittlung“ aktivieren) „durchgestellt“…alle anderen
Anrufer bekommen entweder ein Freizeichen oder einen Ansagetext…

mfg

Tach Wega,

ich will ja nun wirklich nicht selbstgerecht, beckmesserisch
oder sonstwie unsympathisch daherkommen - aber schon der
allererste Treffer nach der Eingabe des Begriffs
„Fangschaltung“ in meine Suchmaschine ergab dieses:

Hast ja Recht; hätte doch aber sein können, dass mir jemand Erfahrungen berichtet. :wink:

Gruß
wega