Fangschaltung beantragen

Hallo, ich hoffe das mir hier jemand eventuell weiterhelfen kann?

Also ich werde seit monaten min. einmal am tag angerufen und dabei wird direkt wieder aufgelegt.
Mehrmals wurde ich auch beleidigt und bedroht.

Meine fragen nun:

Wo bekomme ich die fangschlatung ? macht das die polizei oder der provider (telekom)?

Ist es besser eine schaltung bei der polizei zu beantragen oder direkt beim provider(telekom) ?

Werden dabei alle nummern (festnetz,handy) aufgelistet die den eigenen anschluss wählen?

Werden die telefongespräche sprachlich automatisch aufgezeichnet oder muss man dafür extra etwas beantragen oder gegebenenfalls mehr geld zahlen?

und wie oft man einen anrufer mit der fangschaltung registieren muss um damit strafrechtliche schritte einleiten zu können?
gibt es da eine bestimmt anzahl von telefonatan das man da eindeutig von belästigung sprechen kann z.b einmal ? viermal?

Würde mich freuen wenn ihr mir da weiterhelfen könntet !

Hallo,

für d.Beauftragung einer Fangschaltung ist d.jeweilige Provider zuständig.Nur bei kriminellen Bedrohungen ist d.Polizei zuständig.Da es sich i.Ihrem Fall aber „nur“ um eine Belästigung bzw.Beleidigung handelt müssen Sie sich an Ihren Provider wenden.

Die Fangschaltung beinhaltet alle Anrufe:Handy u.auch Festnetz.Sollte d.Anruf jedoch v.einer Telefonzelle o.übers Internet erfolgen dann war d.Mühe u.auch d.Kosten vergebens.

Die Gespräche werden bei einer Fangschaltung nicht m.aufgezeichnet.Man erhält lediglich eine Aufstellung d.erhaltenen Anrufe m.Datum,Uhrzeit u.Rufnr.des Anrufers.

Bei einer Beleidigung am Telefon reicht bereits eine einzige Beleidigung.
Falls nicht vorhanden sollten Sie sich ein Telefon m.„Clip-Funktion“ besorgen,falls nicht bereits vorhanden.Sie können dann,falls nicht vom Anrufer unterdrückt,d.Telefonnr.sehen.Ihr Anschluß muß dann aber,falls noch nicht geschehen,f.„Clip“ frei geschaltet sein.

Ich hoffe d.ich Ihnen ein wenig helfen konnte.

Gruß René

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