Fangschaltung

hallo.

gibt’s sowas heut überhaupt noch? ich glaub nicht, oder? denn es kann ja für jeden telefonanschluß ein einzelverbindungsnachweis erstellt werden, also sollte es doch ein klacks sein zu ermitteln, von welchen nummern aus mein apparat angerufen worden ist.
damit haben’s telefonterroristen doch um einiges schwerer, unentdeckt zu bleiben.
richtig oder falsch?

gruß

michael

Hallo Michael,

ja, es gibt so etwas noch.
Es stimmt zwar, daß man für jeden Telefonanschluss einen
EVN erstellen kann, aber dies hilft in bestimmten Fällen
sehr wenig.
Bsp.: Was wäre, wenn du von Telefonzellen aus angerufen wirst?
Man kann zwar ermitteln, um welche Telefonzellen es sich handelt, aber bis du die Information hast, wird der „Telefonterrorist“ schon weg sein.
Eine Fangschaltung dient also in erster Linie dazu, den
derzeitigen Standort des Anrufers zu ermitteln, um ihn (od. sie)
„auf frischer Tat“ zu ertappen.
Zudem speichern die Anbieter, für gewöhnlich, nur die von ihnen abgehenden und weitergeleiteten Gespräche.
(Anmerkung: Von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter weitergeleiteten Gespräch muss die tatsächliche A-Rufnummer nicht enthalten sein)
Das bedeutet, wenn die Person die dich anruft bei einem anderen
Netzbetreiber als bei deinem direkt am Netz hängt, müsstest du
den Netzbetreiber kennen um die Informationen erlangen zu können.
(Noch eine Anmerkung: Nachdem die meisten Teilnehmeranschlüsse noch bei der DTAG angemeldet sind, wird dieser Fall verhältnismässig selten vorkommen)
Außerdem kann so eine Fangschaltung die Aufzeichnung des Gespäches beinhalten, z. B. für die Justiz als Beweismittel.
Abschließend noch das wichtigste, um eine Fangschaltung einrichten zu können, bedarf es einer gerichtlichen Verfügung.
Die Netzbetreiber sind dann natürlich verpflichtet dieser nachzukommen.
Ach ja, dies gilt auch um an die Telefonnummern heranzukommen, die dich versucht haben anzurufen.

Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.

Grüsse
kenchi

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hallo.

gibt’s sowas heut überhaupt noch? ich glaub nicht, oder? denn
es kann ja für jeden telefonanschluß ein
einzelverbindungsnachweis erstellt werden, also sollte es doch
ein klacks sein zu ermitteln, von welchen nummern aus mein
apparat angerufen worden ist.
damit haben’s telefonterroristen doch um einiges schwerer,
unentdeckt zu bleiben.
richtig oder falsch?

Hallo Michael,

in der Tat hat der Einzelverbindungsnachweis nichts mit einer Fangschaltung zu tun…ich hab dich so verstanden, daß, wenn ein Einzelverbindungsnachweis technisch kein Problem darstellt, eine Fangschaltung ebenso möglich sein muß.
Ist auch so…eine Fangschaltung kann jeder beantragen (schriftlich), der belästigt wird. Allerdings muß man die Kosten erstmal selber tragen, 20 DM für die Bereitstellung und dann 10 DM / Tag, ab dem 5. Tag 5 DM und ab dem 9. Tag dann noch 1 DM. Selbsterverständlich kann man diese Kosten dann dem „Telefonterroristen“ in Rechnung stellen, vorausgesetzt, er konnte überführt werden. Die ermittelten Daten werden nicht ohne weiters rausgegeben. Der Betroffene muß plausibel machen, welche Daten er benötigt, z.B. durch Zeitangaben. Die Bestimmungen ändern sich hier aber auch durchaus wegen des Datenschutzgesetzes.
Auf jeden Fall ist es selbstverständlich möglich, eingehende Anrufe nach Beantragen einer Fangschaltung zu ‚cachen‘ und die daraus resultieren Daten zur Strafverfolgung anzuwenden !

Technisch alles kein Problem, es könnte auch, vergleich EVN, permanent Protokoll über die eingehenden Anrufe für jedermann geführt werden…nur haben wir eben das Datenschutzgesetz !

Allerdings hat der ‚Telefonterrorist‘ es so wirklich nur schwerer, unentdeckt zu bleiben, wie du sagst. Denn wenn er schlau ist, ruft er von einer Telefonzelle aus an oder eben nicht von seinem eigenen Apparat …

War das deine genaue Frage oder hab ich da was mißverstanden ?

Gruß,
Vabe