Wie überall gibt es auch im Brett „Recht“ Fragen, die in ähnlicher oder gleicher Weise immer wieder gestellt werden. Durch Beobachtung des Brettes und unter Zuhilfenahme des Archivs werde ich im Laufe der Zeit möglichst viele dieser Fragen als FAQ-Einträge bereit stellen.
Für AnregungenLobKritik habe ich immer ein offenes Ohr bzw. E-Mail-Postfach!
Danke!
da hast Du Dir ja einiges vorgenommen. Du solltest allerdings darauf achten, dass das, was Du da als FAQ veröffentlichst, auch (wenigstens einigermaßen) richtig ist, denn auf FAQs werden sich die Leser wohl eher verlassen wollen, als auf gewöhnliche Forumsbeiträge.
Unter diesem Gesichtspunkt solltest Du den Beitrag zum Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen DRINGEND noch einmal überarbeiten, weil er grobe Fehler enthält, insbesondere die Schuldrechtsreform nicht berücksichtigt. Im einzelnen:
Der ehemalige §284 BGB ist jetzt - mit erheblichen Änderungen - §286 BGB. Der bisherige §284 III 2 findet sich in §286 nicht wieder. Der jetzige §284 BGB regelt Aufwendungsersatz bei Pflichtverletzungen.
Der Basiszinssatz ergibt sich nicht aus dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz, sondern ist in §247 BGB ausdrücklich geregelt (3,62 %, mit Anpassungsklausel). Der Verzugszinssatz nach BGB gilt für Handelsgeschäfte nicht entsprechend, sondern unmittelbar, weil der Verzugszinssatz aus der Zinsregelung §352 HGB ausdrücklich ausgenommen ist.
Der Schuldner einer Geldforderung kommt, wenn er Verbraucher ist, nicht automatisch, sondern nur dann 30 Tage nach Übersendung einer Rechnung und Fälligkeit in Verzug, wenn er auf diese Folgen in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen ist.
Nach altem wie neuem Recht kam der Schuldner unabhängig von einer Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Mahnung in Verzug.
Die Mahnung muß keineswegs schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein (auch wenn dies aus Gründen der Beweiserleichterung regelmäßig sinnvoll sein wird).
Ich hoffe, dass Du mit den nächsten Beiträgen ein glücklicheres Händchen hast. übrigens: Solche FAQs müßten ja eigentlich stets an neue Rechtsprechung und Gesetzgebung angepaßt werden. Wie machst Du das?
Grüße,
PS: Hat sich eigentlich irgendjemand schon einmal Gedanken gemacht, wie es mit der Haftung aussieht, wenn jemand auf eine fehlerhafte FAQ vertraut und dadurch einen Schaden erleidet? Auf der Liste etwaiger Ersatzpflichtiger hättest Du, da Du Dich am Ende des Artikels als „Betreuerin“ desselben ausgegeben hast, in diesem Fall sicherlich einen der vordersten Plätze.
danke für Deine Kritik.
Ich hätte Dich gerne mit Namen angesprochen und hätte Deiner ViKa auch gerne entnommen, mit wem ich es zu tun habe (Jurist vielleicht?), aber das wird ja vielleicht noch.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich eben kein Jurist bin, sondern RA-Fachangestellte (siehe ViKa). Die Betreuung der FAQ des Rechtsbrettes mache ich nach bestem Wissen und Gewissen.
Was die Haftung für Auskünfte angeht, so zitiere ich aus der Brettbeschreibung des Rechtsbrettes:
„Dieses Brett dient dem Austausch in einfachen juristischen Fragen. Beachtet bitte, daß die Teilnehmer nicht notwendig Juristen sind. Nur Rechtsanwälte geben verbindliche Auskünfte, für die sie auch einzustehen haben. Für eine Rechtsberatung solltet Ihr daher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.“
Zu den von Dir genannten Punkten werde ich mich per Mail mit Dir in Verbindung setzen. Vielleicht ergibt sich ja eine konstruktive Zusammenarbeit betreffend diesen FAQ-Beitrag?!
Ich habe den Artikel bis zur Überarbeitung gesperrt.
danke für Deine Kritik.
Ich hätte Dich gerne mit Namen angesprochen und hätte Deiner
ViKa auch gerne entnommen, mit wem ich es zu tun habe (Jurist
vielleicht?), aber das wird ja vielleicht noch.
Ja, per E-Mail gerne. Hier im Forum ziehe ich aber (nach vergangenen, heftigen Scharmützeln mit aggressiven Kunstmalern) die Anonymität vor.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich eben
kein Jurist bin, sondern RA-Fachangestellte (siehe
ViKa). Die Betreuung der FAQ des Rechtsbrettes mache ich nach
bestem Wissen und Gewissen.
Schön, dass jemand bereit ist, sich um diese Aufgabe zu kümmern und so viel Zeit hier zu investieren. Diese Aufgabe ist nämlich gar nicht leicht zu erfüllen. (Ich frage mich lediglich, warum jemand seine Arbeitskraft und viel Zeit KOSTENLOS einem Projekt zur Verfügung stellt, mit dem ANDERE Geld verdienen. Normalerweise nämlich müßte der Betreiber dieser Seite die Leistung, die Du hier kostenlos erbringst, gegen Geld einkaufen. Aber das mußt Du wissen.)
Was die Haftung für Auskünfte angeht, so zitiere ich aus der
Brettbeschreibung des Rechtsbrettes:
Die Frage nach der Haftung war nur ein spontaner Gedanke. Ich halte eine Haftung - ohne das allerdings im einzelnen überprüft zu haben - auch eher für unwahrscheinlich.
Zu den von Dir genannten Punkten werde ich mich per Mail mit
Dir in Verbindung setzen. Vielleicht ergibt sich ja eine konstruktive Zusammenarbeit betreffend diesen
FAQ-Beitrag?!