Hallo,
In der FAQ heißt es „Bei unbekanntem Käufer immer das Fahrzeug vorher abmelden und dem Käufer mitteilen, daß er Kurzzeit,- oder Überführungskennzeichen mitbringt. Es wird dringenst davor gewarnt, das Fahrzeug angemeldet zu verkaufen !!!“
Dieser Rat leuchtet mir nicht ein. Selbst wenn es einen einleuchtenden Grund gibt, ist er zumindest nicht offensichtlich und sollte daher in der FAQ kurz ergänzt werden.
Damit Ihr nun nicht offene Türen einrennt, Bedingungen die m.E. bei Verkauf eines angemeldeten Fahrzeuges alle erfüllt sein müssen:
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Im schriftlichen, beiderseits unterzeichneten Vertrag muß Übergabedatum und Uhrzeit vermerkt sein, damit Nachweis der Verantwortlichkeit bei Verstößen möglich ist.
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Die kompletten Personalien des Käufers müssen anhand eines gültigen Personalausweises im Vertrag erfasst werden.
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Gültigkeit des Führerscheins des übernehmenden Fahrers muß geprüft werden.(Idealerweise Angaben in Vertrag aufnehmen oder noch besser Schein fotokopieren)
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Die Verpflichtung zur sofortigen Ab-/Ummeldung muß im Vertrag stehen (idealerweise mit knappem Datum „aber spätestens bis“).
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Der Verkäufer muß die Zulassungsstelle unverzüglich über Verkauf und Käufer schriftlich informieren.
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Ein gerichtstauglicher Zeuge verfolgt die Sache.
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Zahlung muß nachweislich unwiderruflich erfolgt sein.
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Verkäufer muß bereit sein das finanzielle Restrisiko einer Rückstufung in der Haftpflicht wegen Unfalls bei gleichzeitiger Nichtgreifbarkeit des Käufers hinzunehmen. (=guter Verkaufspreis)
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Verkäufer informiert eigene Versicherung unverzüglich in Textform.
Selbstverständlich ist in allen Zweifelsfällen (z.B. keine vollständigen, verständlichen oder sonst unbekannte (ausländischen) Papiere, „komisches Bauchgefühl“ beim Restrisiko) von der Übergabe in angemeldetem Zustand abzusehen. Der Verkäufer darf seine Mitteilungen nicht vertrödeln. Die Verwendung eines seriösen Kfz-Kaufvertragsformulars ist zu empfehlen. Das Formular sollte der Verkäufer stellen.
Auf diese Weise habe ich beim Verkauf bisher nie Schiffbruch erlitten und auch noch nie davon anderweitig gehört. Nun erklärt mir mal, was noch schief gehen kann oder ändert die FAQ.
-)
Gruß
Carsten
Hallo Carsten,
In der FAQ heißt es „Bei unbekanntem Käufer immer das Fahrzeug
vorher abmelden und dem Käufer mitteilen, daß er Kurzzeit,-
oder Überführungskennzeichen mitbringt. Es wird dringenst
davor gewarnt, das Fahrzeug angemeldet zu verkaufen !!!“
Dieser Rat leuchtet mir nicht ein. Selbst wenn es einen
einleuchtenden Grund gibt, ist er zumindest nicht
offensichtlich und sollte daher in der FAQ kurz ergänzt
werden.
Dieser Grund ist aber offensichtlich. Wenn ich alles was nicht für jeden offensichtlich oder einleuchtend ist hier in die FAQ verfrachten müsste hätte ich einen Fulltime Job.
Es versteht sich von selbst das der Verkäufer bei Übergabe eines noch zugelassenen Fahrzeugs mit seiner Haftpflichtversicherung geradestehen muss. Weiterhin hat der Verkäufer keinerlei Möglichkeit den Wagen abzumelden sobald er das Fahrzeug nebst Papieren und Kennzeichen aus der Hand gegeben hat und der Käufer seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt.
Die weiteren von Dir genannten Punkte stehen auf den Kaufvertragsvordrucken bereits drauf. Weiterhin wollen und dürfen wir hier keine rechtliche Beratung durchführen.
Nun erklärt mir mal, was noch schief gehen kann oder ändert die
FAQ.
Es kann sogar noch eine ganze Menge schiefgehen.
Wenn Du bisher Glück gehabt hast will ich Dir das gern glauben.
Aber die FAQ sollen nicht das Hirn des Verkäufers oder Käufers ersetzen sondern lediglich Informationen im begrenztem Umfang bieten.
Gruss Sebastian
Hallo,
folgende Dinge können passieren:
- Interpol schnappt 5 Monate nach Verkauf das noch immer zugelassene Fahrzeug an der NL-D Grenze mit einem Drogenkurier ohne Ausweispapiere.
Rechtlich war ich „im Trockenen“, aber dennoch ist es überaus unangenehm, wenn man der allererste Verdächtige (als Auftraggeber) in einer solchen Situation ist. Man muss erklären und Aufwand betreiben.
- Ein Ordnungsamt ruft 13 Monate nach Verkauf an, dass das entsprechende Fahrzeug, dessen Halter lt. Zulassungsstelle noch immer ich war, mit defekten Reifen seit Monaten in einem Wohngebiet (500km vom Heimatort entfernt) herumsteht, und fragt nach, wann ich den Wagen endlich abzuholen gedächte.
Hier wurde bereits zwei Wochen nach Verkauf vermittels der (meiner) Zulassungsstelle nach meiner Information, das Fahrzeug sei nicht mehr versichert, eine Zwangsentstempelung angeordnet. Trotzdem wusste EIN JAHR DANACH weder die dortige ZulSt, noch die Polizei etwas davon.
Solange die Behörden nicht „miteinander reden“, tut man gut daran, ein Auto stillgelegt zu verkaufen. Letzlich hatte ich nie ein „echtes“ Problem damit, da rechtlich abgesegnet, aber, Himmelherrgott, welch einen Stress!
Grüße
formica
Hallo,
- Interpol schnappt 5 Monate nach Verkauf das noch immer
zugelassene Fahrzeug an der NL-D Grenze mit einem Drogenkurier
ohne Ausweispapiere.
Gute Arbeit.
Rechtlich war ich „im Trockenen“, aber dennoch ist es überaus
unangenehm, wenn man der allererste Verdächtige (als
Auftraggeber) in einer solchen Situation ist. Man muss
erklären und Aufwand betreiben.
Da würde ich etwa einen Aufwand von 5 Minuten erwarten: Kaufvertrag vorlegen und auf Meldung an Zulassungsstelle und Zeugen verweisen. Behaupten nix damit zu tun zu haben und die Damen und Herren vor die Tür setzen. Was wollen die denn sonst noch? Unangenehm ist mir sowas nur, wenn die öfter Anlaß hätten mich zu besuchen…
- Ein Ordnungsamt ruft 13 Monate nach Verkauf an, dass das
entsprechende Fahrzeug, dessen Halter lt. Zulassungsstelle
noch immer ich war, mit defekten Reifen seit Monaten in einem
Wohngebiet (500km vom Heimatort entfernt) herumsteht, und
fragt nach, wann ich den Wagen endlich abzuholen gedächte.
Hier wurde bereits zwei Wochen nach Verkauf vermittels der
(meiner) Zulassungsstelle nach meiner Information, das
Fahrzeug sei nicht mehr versichert, eine Zwangsentstempelung
angeordnet. Trotzdem wusste EIN JAHR DANACH weder die dortige
ZulSt, noch die Polizei etwas davon.
*blödguck* Wie bitte? Das darf doch wohl nicht wahr sein! Wie ist das denn möglich? Hmmm; das möchte ich jetzt mal Wissen und frage mal im passenden Forum.
Solange die Behörden nicht „miteinander reden“, tut man gut
daran, ein Auto stillgelegt zu verkaufen. Letzlich hatte ich
nie ein „echtes“ Problem damit, da rechtlich abgesegnet, aber,
Himmelherrgott, welch einen Stress!
Ok, da gebe ich Dir Recht. Andererseits verkaufe ich nicht nur mein Privat-Kfz, sondern kaufe auch ein neues Gebrauchtes. Da habe ich das gesparte Geld für Kurzzeit-/rote Kennzeichen eigentlich immer geschätzt. Hmm. Da ist zu überlegen ob der Betrag in vernünftigem Verhältnis zum potentiellen Ärger steht. Ich war/bin aber eigentlich auf der Suche nach „echten“ Problem, die sich trotz meiner Vorkehrungen schwerlich vermeiden lassen.
Gruß
Carsten