Hallo,
soeben habe ich FAQ:2150 eingestellt.
Schöne Grüße
C.
Hallo,
soeben habe ich FAQ:2150 eingestellt.
Schöne Grüße
C.
Guten Tag,
Sind beide Ehegatten erwerbstätig, kommt ein Abzug der Kosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten in Betracht (§ 4f EStG, § 9 Abs. 5 EStG).
Bitte korrigieren: „wie“ Betriebsausgaben, Werbungskosten abzugsfähig.
Ansonsten kommt noch jemand auf die Idee, die Ausgaben in die EÜR / Gewinnermittlung zu packen, denn da gehören sie keinesfalls hin.
Hi,
danke für den Hinweis. Die FAQ habe ich insoweit ergänzt.
Die Fragen wurden beim Test des SWR benutzt:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,uiu…
Schöne Grüße
C.