[FAQ] Kindergartenbeitrag ab 2006

Hallo,

soeben habe ich FAQ:2150 eingestellt.

Schöne Grüße
C.

Guten Tag,

Sind beide Ehegatten erwerbstätig, kommt ein Abzug der Kosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten in Betracht (§ 4f EStG, § 9 Abs. 5 EStG).

Bitte korrigieren: „wie“ Betriebsausgaben, Werbungskosten abzugsfähig.

Ansonsten kommt noch jemand auf die Idee, die Ausgaben in die EÜR / Gewinnermittlung zu packen, denn da gehören sie keinesfalls hin.

Hi,

danke für den Hinweis. Die FAQ habe ich insoweit ergänzt.

Die Fragen wurden beim Test des SWR benutzt:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,uiu…

Schöne Grüße
C.