faq1129

Gab es etwa schon Urteile/Strafen gegen Laien oder unentgeltlichen Rat seitens Rechtsgelehrter?

Hmm,
wenn ich also jemanden auf der Straße treffe der sagt:
„Oh mein Gott, ich habe meine Frau getötet! Was soll ich nur tun?“
und ich antworte „Gehen Sie zur Polizei!“
mache ich mich haftbar?
Das kann doch nicht sein.
Die einzige Möglichkeit einer kostenlosen und doch verbindlichen Rechtsberatung kann in meinen Laienaugen nur stattfinden wenn ein Rechtsgelehrter sowas wie „Ich übernehme Ihren Fall pro bono.“ von sich gibt. Bei allem anderen handelt es sich doch ganz klar nicht um eine verbindliche Beratung.
Ach ja, da ich oben nicht „wenn Person A auf der Straße Person B begegnet…“ geschrieben habe muss wohl nach FAQ1129 diese Frage/Kommentar auch gelöscht werden.

ist es wirklich so viel schwerer dieses gesetz durchzulesen als ein sinnloses thema zu öffnen…
die antwort auf deinen fall erhältst du bereits, wenn du dich überwindest, bis paragraph 2 zu lesen.

Und?
Das einzige, was eventuell relevant wäre ist
5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,.
Foren sind zwar der Allgemeinheit zugänglich, aber sie sind nicht an sie „gerichtet“. Damit sind Fernsehen und Zeitung gemeint, eventuell öffentliche Blogs.
Soll das bei „Darstellung und Erörterung“ eigentlich ein aufzählendes Und (und/oder) oder ein logisches Und (beides muss zutreffen) sein?

Ferner geht es bei diesen Gesetzen um Rechts dienstleistungen , was ja grundsätzlich eine Bezahlung voraussetzt. Ein kostenloser Rat ist ein Gefallen, kein Dienst.

Und?

oh, offensichtlich nichts verstanden?

Das einzige, was eventuell relevant wäre ist
5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und
Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
.

unsinn. über dieser aufzählung steht doch: „Rechtsdienstleistung ist nicht:“

aber gleich den ersten satz hast du leider übersprungen:
„Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.“
also: konkrete fälle besprechen ist nicht. und wenn du das mal mit der faq vergleichst…

Ferner geht es bei diesen Gesetzen um Rechts dienstleistungen ,
was ja grundsätzlich eine Bezahlung voraussetzt.

unsinn. steht doch ganz groß drüber: „§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung“!

Ein kostenloser Rat ist ein Gefallen, kein Dienst.

deine persönlichen definitionen interessieren hier aber niemanden.

2 „Gefällt mir“

unsinn. über dieser aufzählung steht doch:
„Rechtsdienstleistung ist nicht:“

Ups. Überlesen.
2. die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
ist also keine Rechtsdienstleistung? Wieso denn das? Weil sie keine Anwälte sind, also nicht beraten? Oder weil sie keine Profis sind?

aber gleich den ersten satz hast du leider übersprungen:
„Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden
Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des
Einzelfalls erfordert.“

Nicht überlesen, aber er ist so vage formuliert, dass er für den Laien keine nennenswerten Infos enthält.
Ich hab mal nach der Definition von „rechtliche Prüfung“ gesucht und hier folgendes gefunden:
_Auch eine allgemein gehaltene Rechtsauskunft gegenüber einer interessierten Einzelperson ist noch keine Rechtsdienstleistung, wenn die konkreten persönlichen Angaben der fragenden Person zum Sachverhalt nicht besonders rechtlich geprüft werden. In der Gesetzesbegründung wird die Auskunft eines Mietervereins gegenüber einem Nichtmitglied als Beispiel genannt, die Beantwortung rechtlicher Fragen in einer Ratgebersendung ist ein weiteres Beispiel. _
Der Gesetzgeber gibt also selbst eine konkrete Rechtsberatung im TV als Beispiel dafür an, was keine Rechtsdienstleistung ist.
Das gilt dann doch für ein Forum umso mehr.

fällt es dir wirklich so schwer, das rdg aufmerksam durchzulesen ?

§ 2 Absatz 1 RDG
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

somit kannst du hoffentlich den umkehrschluss bilden:
rechtsdienstleistung ist keine tätigkeit, die abstrakte rechtsfälle betrifft oder konkrete eigene angelegenheiten und auch keine konkret fremde angelegenheiten, sobald sie nicht eine prüfung im einzelfall erfordert.

du siehst (hoffentlich), dass bereits diese 3 fälle -und das sind die mehrzahl- nicht vom rdg erfasst sind.

also gilt für dieses forum:
fragesteller, die in ich-form ihre rechtsprobleme schildern, verstoßen gegen das rdg.
fragesteller, die ein rechtsproblem abstrakt umschreiben und darauf eine lösung wünschen, verstoßen nicht gegen das rdg.

und auch eine person, die im radio 10sekunden zeit hat, ihr problem zu schildern, verstößt idr nicht gegen das rdg, weil keine einzelfallprüfung vorgenommen wird, sondern nur eine allgemeine antwort.

unsinn. über dieser aufzählung steht doch:
„Rechtsdienstleistung ist nicht:“

Ups. Überlesen.
2. die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen,
Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,

ist also keine Rechtsdienstleistung? Wieso denn das? Weil sie
keine Anwälte sind, also nicht beraten? Oder weil sie keine
Profis sind?

genau das gegenteil. diese stellen haben in aller regel rechtskenntnisse, es besteht nicht die gefahr, dass ein laie eine fehlerhafte rechtsauskunft gibt. genau dies will doch das rdg verhindern…

1 „Gefällt mir“

genau das gegenteil. diese stellen haben in aller regel
rechtskenntnisse, es besteht nicht die gefahr, dass ein laie
eine fehlerhafte rechtsauskunft gibt. genau dies will doch das
rdg verhindern…

…was man wüsste, wenn man den ersten paragraphen (http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__1.html) auch mal gelesen hätte:
„Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.“