häufiger liest man hier Mahnungen (mal mehr, mal weniger freundlich formuliert)wegen Verstoßes gegen FAQ 1129.
Nur so allgemein gefragt: Was macht es für einen Unterschied, ob jemand schreibt: „Meine Nachbarn machen Ärger, weil meine Kinder auf dem Rasen spielen. Was kann ich tun?“ oder es einfach umformuliert in „Person A hat Probleme mit den Nachbarn B, die sich über spielende Kinder auf dem Rasen beschweren. Welche Möglichkeiten hat Person A, sich zu wehren?“.
Der Inhalt ist so ziemlich der gleiche, und die meisten hier gestellten Fragen dürften wohl einen persönlichen Bezug zu einem konkreten, real vorhandenen Problem haben, auch wenn von Person A und Firma x die Rede ist.
Wieder einmal muss der Eingangstext der Gruppe „Internet und Recht“ von xing.com herhalten:
"WICHTIGER HINWEIS:
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet im Wesentlichen eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines förmlichen Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt. Daher können hier im Forum (und nicht nur hier) nur abstrakte Rechtsfragen gestellt und diskutiert werden. Über Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes kann man leidlich diskutieren, zumal ob seines geschichtlichen Hintergrundes. Es ist aber nunmal geltendes Recht, und daran muß sich jeder halten.
Bitte stellen Sie daher keine Fragen zu konkreten Fällen, die Sie persönlich betreffen. Vielen Dank."
Der Inhalt ist so ziemlich der gleiche, und die meisten hier
gestellten Fragen dürften wohl einen persönlichen Bezug zu
einem konkreten, real vorhandenen Problem haben, auch wenn von
Person A und Firma x die Rede ist.
Sicherlich. Aber man begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn man die Fragen einzelfallbezogen stellt (bzw. diese ebenso beantwortet).
FAQ:1129 Diskussionen finden sich sicher Tonnenweise im Archiv, also da bitte durchlesen und nicht schon wieder eine neue anzetteln. Wenn der Mod wieder da ist wird das eh alles gelöscht .
Es gibt da einen alten Witz, in Bern wird er dem Dällebach Karri zugeschrieben:
Der Karri trifft einen Polizisten und nach einigen Querelen ergibt sich folgender Dialog:
K: Darf man zu einem Polizisten „Sie Esel“ sagen ?"
P: „Nein, denn das wäre eine Beamtenbeleidigung“
K: „Darf man zu einem Esel „Sie Polizist“ sagen ?“
P: „Ja, das ist nicht strafbar!“
K: „Sie Polizist!“ *plonk*
Wie man sieht, kann die Formulierung juristisch eine gewaltigen Unterschied ausmachen.