Hab mal folgenden hypothetischen Fall:
A renoviert ein Zimmer. In diesem hat er einen neuen Laminatboden verlegt.
Nun muß er noch ein Brett welches neben dem Bett angebracht werden soll streichen. Da kommt seine Nachbarin und drängt ihm während er streicht ein Gespräch auf.
Wie es die Schusslichkeit der Nachbarin halt so ergibt geht sie um das Brett herum und stösst dabei die Farbdose hinunter und der Lack ergiesst sich auf das neue Laminat.
Wäre die Nachbarin haftbar für deise Schussligkeit oder hätte A die Gefahr ahnen müssen und den Anstrich beenden und die Dose beiseite stellen?
für mich klinkt das nach einem klassischen Fall für die
Haftpflichtversicherung der schusseligen Nachbarin.
diese Antworten finde ich immer wieder putzig, weil sie weder mit der Fragestellung noch mit Rechtsthemen etwas zu tun hat. Eine Haftpflichtversicherung zahlt, weil der Versicherungsnehmer für etwas haftet. Ob das der Fall ist, ist hier die Frage und nicht, ob der Verursacher eines Schadens eine Versicherung hat oder ob die zahlen will.
Der Anspruch, so es denn einen gibt, besteht zwischen dem Geschädigten und dem Verursacher des Schadens. Ob dann am Ende eine Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht, ist bei der Fragestellung, ob ein Anspruch des Geschädigten ggü. dem Verursacher besteht, vollkommen uninteressant. Genauso uninteressant übrigens, wie es für den Geschädigten ist, ob der Verursacher nun versichert ist oder nicht. Der Anspruch besteht so oder so (oder eben nicht).
die Antwort, das eine Haftpflichtversicherung üblicherweise diesen
Schaden übernimmt kann durchaus dazu genutzt werden zu erkennen das
die Nachbarin haftbar ist.
Somit ist in den meisten Fällen die Frage durchaus zufriedenstellend
beantwortet. Man kann natürlich noch ein paar Erbsen zählen.
die Antwort, das eine Haftpflichtversicherung üblicherweise
diesen
Schaden übernimmt kann durchaus dazu genutzt werden zu
erkennen das
die Nachbarin haftbar ist.
Somit ist in den meisten Fällen die Frage durchaus
zufriedenstellend
beantwortet. Man kann natürlich noch ein paar Erbsen zählen.
Oder man orientiert sich spaßeshalber daran, was das hier ist, nämlich ein Rechtsbrett in einem Wissensforum. Nur so ein Gedanke…
Ich danke Euch für die reichlichen Kommentare.
Da es sich in diesem Fall wirklich nur um eine Überlegung handelte ist der Laminat natürlich noch heile.
keiner dieser Kommentare hat Dich bei Deiner Fragestellung nennenswert weitergebracht. Eine Haftung für den Schaden besteht nur dann, wenn die Nachbarin schuldhaft gehandelt hat, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig. Ob bzw. inwiefern das der Fall war, muß im Einzelfall geprüft werden. Im geschilderten Fall stellt sich die Frage, ob die Nachbarin davon ausgehen mußte, daß im Rahmen von Renovierungsarbeiten Farbdosen herumstehen können (durchaus), die so wackelig aufgestellt sind, daß sie schon bei leichter Berührung umfallen können (zweifelhaft). Im Zweifel wird der Sachverhalt vor Gericht entschieden, das so oder so urteilen könnte.
die Antwort, das eine Haftpflichtversicherung üblicherweise
diesen Schaden übernimmt kann durchaus dazu genutzt werden zu
erkennen das die Nachbarin haftbar ist.
zu glauben, Stefan - nicht zu erkennen.
Sowas ist doch Geschwätz vom Biertisch. Da hat mal einer gehört, dass eine Versicherung in so einem Fall eingetreten ist, und daraus wird gefolgert, wer im geschilderten Fall haftbar gemacht werden könnte? Die Antwort passt wie die Faust aufs Auge, da braucht’s keinen Erbsenzähler. Abgesehen davon, dass Versicherungen manchmal zahlen, ohne dazu verpflichtet zu sein.