Ein langjähriger, geschätzter Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens hat eine Sucht-Krankheit entwickelt, welche er eigeninitiativ bekämpfen und kurieren möchte.
Dies bedeutet einen mehrwöchigen Ausfall des Mitarbeiters durch Entzug, Therapie und Reha-Maßnahmen.
Der Mitarbeiter ist bisher nie negativ in Erscheinung getreten.
Ist der Mitarbeiter arbeitsrechtlich geschützt, wenn er seinem Chef von seinem Problem und seinem Vorhaben erzählt?
Soll der Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber „Farbe bekennen“?
Oder ist dem Mitarbeiter davon abzuraten und er soll sich lieber was anderes einfallen lassen, wie er seine bevorstehende Abwesenheit erklärt (OP; andere Krankheit; etc.) erklärt?