Farbe hat nicht gehalten, weil Estrich nass war

Hallo!
Vor einigen Wochen wurde in unserem Waschraum der Boden von einem Malerbetrieb frisch gestrichen. Seit kurzem hat sich an einigen Stellen die Farbe wieder abgelöst. Der Fehler wurde reklamiert, nun hat der Betrieb einen Sachverständiger beauftragt, dieser hat festgestellt, dass der Estrich unter dem alten Anstrich nass war. Die Feuchtigkeit stammt wahrscheinlich aus meinem undichten Waschmaschinenanschluss. Die Kosten für das erneute Streichen sollen nun von mir getragen werden, nach dem ich den Anschluss abgedichtet habe und der Estrich in einigen Wochen wieder getrocknet ist.

Meine Frage nun: Ist es von der Firma zulässig gewesen, dort einfach zu streichen, obwohl die Voraussetzungen für eine fachgerechte Anwendung der Farbe scheinbar nicht gestimmt haben?
Gibt es Verfahrensanweisungen, nach denen sich der Betrieb hätte richten müssen, bevor er einfach anfängt zu streichen? (z.B. Prüfen ob Estrich trocken ist)
Ich bin der Meinung, dass der Betrieb das Problem vorher hätte feststellen müssen und darauf hin den Auftrag nicht hätte ausführen dürfen, bzw. mich darüber Informieren müssen?

Kennt sich jemand mit der Sach- und Rechtslage aus?

Vielen Dank für eure Antworten

Hallo,
kann ich nicht vertieft weiterhelfen. Da aber ein Sachverständiger notwendig war, um die Feuchtigkeit festzustellen, scheint es mir so zu sein, dass die Firma das gar nicht hätte erkennen können.
Viele Grüße
Andreas

also, in der regel wird keine feuchtigkeitsprüfung durgeführt. klar wenn es ersichtlich ist das der boden nass ist wird da eigentlich auch kein maler drauf streichen.
feuchtigkeitsprüfung wird hauptsächlich vor parkettverlegung gemacht, da sonnst wenn zu viel restfeuchtigkeit im boden ist das parkett zum „schüsseln beginnt.“ heist mehr oder weniger das sich der boden aufstellt.
ich würde bevor man da einen ewigen rechtsstreit macht, einfach selbst machen wenn es sich wirklich nur um ein paar stellen handelt. dann verbringt man seine zeit nicht im anwaltsbüro, sondern kann in ruhe zum badesee.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort Andreas!

Die Sache ist komplett über unsere Hausverwaltung abgelaufen. Ich bin zum Schluß eigentlich nur noch vor vollendete Tatsachen gestellt worden, mit dem Schreiben, dass die Kosten auf mich zu kommen werden. Hatte nicht einmal gewusst, dass ein Sachverständiger an meinen Sachen rumgemacht hat, schriftliche Ergebnisse von seiner Untersuchung habe ich bis jetzt auch noch nicht gesehen. Für mich ist die Frage noch offen, ob fachlich richtig gehandelt wurde oder nicht, dass wird sich ja noch irgendwann klären. Ich werd da jetzt auch sicher keinen Papierkrieg starten deswegen, aber da die Sache bis jetzt ziemlich Einseitig beurteilt wurde, da der Betrieb seinen Sachverständiger (wenn dieser überhaupt einer war) selbst mitgebracht hatte, wollte ich der Sache noch eimal nachgehen, bevor ich den Kloß einfach schlucke!

Viele Grüße
Kevin

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich weiß noch nicht genau, was für eine Farbe da verwendet wurde (Ist so ne Art Industrielack) und auf welcher Basis diese ist. Aber ich dachte ein Handwerker darf sein Material nur dann einbauen, wenn der vorgefundene Zustand den Anforderungen auch entspricht. Hier muss ich mal abwarten, was für eine Farbe genau das ist, welche Verfahrensanweisungen es dafür gibt und ob der Maler den nassen Boden hätte erkennen müssen oder nicht. Aber einen langen Rechtsstreit werd ich wegen dieser Sache auf keinen Fall anfangen. Ich bin nur ein bisschen unglücklich darüber, wie der Fall bisher abgelaufen ist, deshalb möchte ich einige objektive Infos einholen. Zumal wir in anderen Räumen wo gestrichen wurde ähnliche Probleme haben. Das betrifft zwar nicht mich persönlich, sondern die Hausbesitzer, aber ich bin schon erstaunt darüber, dass die Besitzer den Schaden übernehmen sollen, weil im Heizraum durch Kondenswasser der Boden nass war und der gleiche Schaden wie bei mir eingetreten ist.
Naja, dachte auch schon darann, dass ich es selber mache, aber dann hatte ich die Befürchtung, dass ich die Sache dann auf Lebzeiten an der Backe habe wenn in einigen Monaten z.B. wieder durch Nässe ein Schaden entsteht. Ich glaub das lass ich lieber, ich liege nämlich auch viel Lieber am Badesee rum als im Clinch mit Anwälten und Handwerkern! ; )

Besten Dank aber für die Antwort
Viele Grüße Kevin

Hallo Kevin,
also wie gesagt: bin da kein Experte. Aber die Hausverwaltung würde ich einfach mal nach der gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage fragen, wieso Du das tragen sollst.
Andreas

Hallo N4VMAN
Diese Frage solltest du lieber einen Rechtsanwalt stellen. Ich als Handwerker kann nur sagen, dass vor dem Streichen des Estrichs dieser ordentlich gereinigt wird. Da darf auch kein Staub mehr liegen. Da hätte man die nassen Stellen eigentlich bemerken müssen.
mfg
Holger

tja das ist schon so eine sache.
der der gestrichen hat, sagt beim streichen war der boden streichbar, ansonnsten hätte das material geschmiert und wäre ersichtlich gewesen. da es ja eine zeit gehalten hat war beim streichen kein untergrundschaden ersichtlich.
dann kann es sein das se am estrich liegt. der eestrichleger sagt, er hat eine abdichtung nach bestellung gemacht. diese dient jedoch nicht bei aufsteigender feuchtigkeit.
der bauunternehmer müsste normalerweise einen wu beton verwenden. ( wasserundurchlässig)
wird aber meist sowieso nicht gemacht, da der etwas teurer ist. also, könnte es genauso sein, das der eigentliche verantwortliche der bauunternehmer ist, weil er nicht die richtige güteklasse beim beton verwendet hat. und wenn jetzt auf einmal das grundwasser steigt, und durch den beton geht sind eigentlich alle von der haftung befreit.
sollte das haus älter wie 10 jahre sein, ist ja selbst der bauunternehmer aus seiner regresspflicht draussen.
was da wohl ein gutachter kosten würde…
der anstrich ist ja dafür da das er von oben kein wasser nach unten lässt, zb. die waschmaschine läuft mal über. jedoch ist der anstrich nicht dafür gedacht aufsteigende feuchtigkeit aufzuhalten.
trinken sie eine halbe mit ihren maler, ich denke das der am wenigsten schuld hat.
um der sache mal selbst auf den grund zu gehen würde ich mir ein feuchtigkeitsmessgerät besorgen und regelmässig nachmessen. zb wenn es immer schönes wetter war, und dann regnet es tagelang. wenn sich da die werte ändern würden wäre der der gestrichen hat mit sicherheit zu hundert % unschuldig
nette grüße