Farbe im Baumarkt fällt um Kleidung verschmutzt

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie/ob der Baumarkt haftet bzw.
Reinigung o. Ersatz bezahlen muss.
Was passiert, wenn im Baumarkt auf einer Palette gestapelte Farb-
eimer umfallen, dabei z.T. aufplatzen und die Kleidung eines Kunden
verschmutzen. Die Eimer sind umgefallen, weil der Kunde aus
verschiedenen Farben die 2 passenden/gleichfarbigen Eimer heraus
gesucht hat und die Eimer sehr labil auf der Palette standen
(Hälfte vom Eimer auf einem Zwischenbrett die andere Hälfte
zwischen 2 Brettern.

muss der Baumarkt da nun die Reinigung bzw. den Ersatz zahlen,
wenn die Farbe nicht wieder heraus geht ?

Danke schonmal

Hallo,
fassen wir zusammen, der Kunde zieht 2 Eimer Farbe aus einen für ihn erkenntlich labilen Stabel und möchte jetzt den Schaden ersetzt haben?

gruss

Hallo,

fassen wir zusammen, der Kunde zieht 2 Eimer Farbe aus einen
für ihn erkenntlich labilen Stabel und möchte jetzt den
Schaden ersetzt haben?

in Amika könnte der Kunde jetzt eine millionenschwere
Schadenersatzklage einreichen und sicherlich auch gewinnen.
Gott sei Dank sind wir in god old Germany.

Gerechte Grüße Grisu

Hallo!

Auch wenn viele Laien das mit ihrem ach so gesunden Menschenverstand nicht vereinbaren können: Die Antwort lautet natürlich ja. Wer einen Baumarkt betreibt, hat gegenüber denen, die ihn betreten, besonders hohe Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten, und das unabhängig davon, ob die Kunden etwas kaufen oder nicht. Das Rechtsinstitut, das dazu entwickelt worden ist, nennt sich „culpa in contrahendo“, und hat im Jahre 2002 auch einen gesetzlichen Niederschlag gefunden: § 311 BGB.

Hallo,

in Amika könnte der Kunde jetzt eine millionenschwere
Schadenersatzklage einreichen und sicherlich auch gewinnen.

Weil die Kleidung beschmutzt ist? Absoluter Quatsch!!

Sowas klappt nur bei seelischem oder körperlichem Schaden. Davon war in diesem Fall keine Rede!

Grüße
Jasmin

Hallo,

nein,

  1. nicht der Kunde selber dessen Kleidung verschmutzt wurde, war am suchen, sondern ein Angehöriger, 2. dieser zieht auch nicht einfach die Eimer heraus, sondern nimmt den von Ihm benötigten Eimer aus einem anderen Stapel von der Palette, woraufhin ein dahinter stehender Stapel (die Eimer waren von allen Seiten der Palette greifbar) mit Eimern von der selben Palette umgekippt ist dieser Stapel war aus den genannten Gründen labil, das war aber nicht ersichtlich…den Rest kennen wir dann ja…

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Hallo.

Die Eimer sind umgefallen, weil der Kunde aus
verschiedenen Farben die 2 passenden/gleichfarbigen Eimer
heraus gesucht hat und die Eimer sehr labil auf der Palette standen

muss der Baumarkt da nun die Reinigung bzw. den Ersatz zahlen,
wenn die Farbe nicht wieder heraus geht ?

Wenn der Kunde nicht gerade mitten in den Aufbau gelangt und dabei die ganze Fuhre wühlenderweise erst destabilisiert hat, ja. Und der jeweilige Marktbetreiber sollte froh sein, dass die Wackelage nicht noch Verletzungen angerichtet hat. Abgesehen von der erwähnten „culpa in contrahendo“ muss ich natürlich meine Produkte (und zwar unabhängig davon, ob Kunden da herumschwirren oder „nur“ Arbeitnehmer) so stapeln, aufreihen oder was auch immer, dass bei halbwegs normalem Umgang keine Unfälle passieren. Selbst, wenn der Kunde an den schiefen Turm mit dem Einkaufswagen drandotzt, darf nicht gleich das ganze Gebilde einstürzen …

Und mit übertriebenen Schadenersatzforderungen à la USA hat das erst mal gar nix zu tun; das ist normale Haftung, die sich aus dem laufenden Geschäft heraus ergibt.

Gruß Eillicht zu Vensre