Farbe in Mietwohnung

Guten Tag,

ist es Rechtens, dass in einem Mietvertrag steht, dass die Fußbodenleisten sowie die Rahmen der Wandschränke nicht neu gemalert werden dürfen, auch wenn diese schon mit Lackfarbe gestrichen wurden und über die Jahre jetzt eine vergilbte Farbe haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas

Als individualvertragliche Vereinbarung ist dieser Zusatz möglich und bindend.

ist es Rechtens, dass in einem Mietvertrag steht, dass die
Fußbodenleisten sowie die Rahmen der Wandschränke nicht neu
gemalert werden dürfen, auch wenn diese schon mit Lackfarbe
gestrichen wurden und über die Jahre jetzt eine vergilbte
Farbe haben.

  1. es ist rechtens dass dies im mietvertrag stehen darf
  2. man sollte den mietvertrag lesen bevor man ihn unterschreibt
  3. wenn (ein oder) mehrere punkte darin nicht genehm sind, sollte man vor unterschreiben diese punkte abklären, akzeptieren oder streichen lassen, oder evt. nicht unterzeichnen
  4. im nachhinein das was man unterschrieben hat, mit dem verweis auf etwaige grenzwertige rechtslage nicht mehr zu akzeptieren, ist allein schon juristisch problematisch und überdies unterste schublade

gruß
ad