Farbe und Umtausch

Hallo,

mal angenommen, jemand kauft einen hochpreisigen Regenschirm, einfach weil er so eine schöne Farbe (hellgelb/helgrün) und so ein schönes Muster hat. Nun geht dieser Schirm kaputt, da er aber erst 2 Monate alt ist, schickt der Verkäufer ihn zum Hersteller ein, soweit alles OK. Der Verkäufer sagt dem Schirmbesitzer, das er repariert, oder, wenn das nicht geht, getauscht wird.

Als nun der reparierte/getauschte Schirm wieder abgeholt werden kann, traut der Schirmbesitzer seinen Augen nicht. Der Schirm wurde getauscht, weil das selbe Model aber nicht mehr vorrätig war, wurde ein hochwertigeres Model zurückgeschickt, soweit so gut, nur hat der neue Schirm eine unmögliche Farbe; er ist (entschuldigt den Ausdruck) kackbraun mit Omi-Muster :frowning: Auf Nachfrage meint der Verkäufer nur, das man das akzeptieren muss, weil ja nur auf die Funktion des Schirms Garantie ist und so weiter…

Nun die Frage: hat er recht? muss der Schirmbesitzer eine hässliche Farbe akzeptieren? Gegen eine helle freundliche Farbgebung hätte der Schirmbesitzer ja nix, es muss ja nicht das selbe Schirmmuster sein wie beim alten aber kackbraun???

Babel

Hallo,

nein, man muss keinen Ersatz in einer anderen Farbe akzeptieren, auch dann nicht, wenn er hochwertiger ist.

Aufgrund des Kaufvertrags ist der Verkäufer verpflichtet, einen funktionierenden Schirm in der Art und Weise wie gekauft, zu liefern. Kann er das nicht, bekommt der Käufer nicht nur auf Wunsch sein Geld zurück, er kann aus dem nicht erfüllten Vertrag sogar Schadenersatz fordern. Gut, das ist in diesem Fall sicher nicht besonders viel, aber es stärkt die Verhandlungsposition.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo,

nicht besonders viel ist gut. Erst einmal muss ein Schaden entstanden sein. Bei einem Regenschirm kann da wohl kein großer Schaden entstanden sein.
Es ist immer wichtig, dem Verkäufer eine Frist zu setzen, innerhalb derer die Nacherfüllung erfolgen muss.
Natürlich muss sie den ersetzten braunen Regenschirm nicht annehmen, denn die Beschaffenheit ist völlig anders. Also:

  • Nochmals den Verkäufer kontaktieren und ihn darauf aufmerksam machen, dass der braune Schirm nicht dem grünen entspricht.
  • Bleibt die Nacherfüllung beim zweiten Male erfolglos, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, bekommt also sein Geld zurück, muss den braunen Regenschirm aber wieder an den Verkäufer zurückgeben.
  • Möchte der Käufer den Schirm trotzdem behalten, kann er sich mit dem Verkäufer auf eine Minderung des Kaupreises verständigen.
  • Schadenersatz gibt es nur, wenn Schäden auch tatsächlich entstanden sind.

Oder vielleicht den braunen Schirm einfach verkaufen (es gibt ja nette Portale im Internet), und sich von dem Erlös einen Schirm nach dem eigenen Geschmack kaufen?

Liebe Grüße!

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