Farben der Bundesflagge ?

moin moin,

ich hätte da mal eine frage:

in art. 22 GG steht: Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

nun wäre folgende konstellation vorstellbar:
(wurde so in der art auch schon vom bundesverfassungsgericht entschieden, aber mit einer unklarheit auf die ich hier zu sprechen komme)

eine person bringt ein buch auf den markt mit einer collage (2 fotos übereinander), auf dem oberen bild ist ein urinierender mann, auf dem unteren bild sieht man soldaten beim gelöbnis…der urinstrahl geht vom oberen bild auf das untere wo er auf die bundesflagge (schwarz-rot-gelb) trifft welche in einer urinpfütze liegt (natürlich alles künstlerisch nur so dargestellt).

(die farben der in diesem fall betroffenen sache sind mir nicht bekannt, aber ich stelle mal dahin, dass die farben schwarz-rot-gelb gewesen sind auf dem bild)

das bundesverfg entscheidet nun, dass das urteil eines olg aufgehoben wird, welches eine geldstrafe für den verfasser vorsah (wegen 90a stgb). als grund wird die kunstfreiheit genannt, welche das olg wohl nicht sah, denn hier liegt eine karikatur/satire vor, in der übertrieben, entfremdet etc dargestellt wird…

mir stellte sich nun bei diesem fall die frage, ob die entscheidung des olg nicht ohnehin hinfällig war, weil es sich bei der auf dem bild dargestellten flagge nicht um die bundesflagge gehandelt haben kann, da die farbe gold durch gelb ersetzt wurde.

ich weiß, dass das etwas abstrakt ist und das man wegen sowas niemals in der revision etc gehen würde…aber ich wüßte gerne mal, ob es dazu irgendwo in der rechtsprechung schon mal ein urteil gegeben hat, etwa dass das GG in diesem fall weiter auszulegen ist und gelb als gold zählt etc…

in meinen überlegungen bin ich natürlich auch zu dem schluß gekommen, dass gold eigentlich nicht als farbe zählt, da es sich nicht mischen läßt aus den grundfarben und nicht im „farbprisma?“ vorkommt…(bin kein künstler, aber bilde mir ein, dass das so fakt ist)

also, klärt mich doch bitte auf, wie es aussieht mit der bundesflagge und ob eine schwarz-rot-gelbe flagge als staatssymbol (90a stgb) herhalten kann…

(konnte die suchfunktion nicht nutzen, weil ich kein premium mitglied bin :-/
gab aber bestimmt schonmal so eine thread hier…)

also, bitte belehrt mich,

mfg,

Jörn

mir stellte sich nun bei diesem fall die frage, ob die
entscheidung des olg nicht ohnehin hinfällig war, weil es sich
bei der auf dem bild dargestellten flagge nicht um die
bundesflagge gehandelt haben kann, da die farbe gold durch
gelb ersetzt wurde.

in meinen überlegungen bin ich natürlich auch zu dem schluß
gekommen, dass gold eigentlich nicht als farbe zählt, da es
sich nicht mischen läßt aus den grundfarben und nicht im
„farbprisma?“ vorkommt…(bin kein künstler, aber bilde mir
ein, dass das so fakt ist)

wie du selbst richtig feststellst, obwohl du dich nicht mit farben auskennst, ist es nicht ohne weiteres möglich die farbe gold zu drucken. und sicher hast du auch schon selbst beobachten können, dass die deutsche flagge üblichweise in den farben schwarz, rot, GELB dargestellt wird. selbst wenn man eine deutsche nationalflagge, die nach vom gesetzgeber festgelegten vorschriften hergestellt und gefärbt wurde, kauff, dann ist diese nicht goldfarben im unteren streifen sondern gelb. tatsächlich könnte ich jetzt kein konkretes beispiel für eine darstellung der fahne in den farben schwarz, rot, gold geben.

der künstler könnte sich meiner ansicht nach schlecht darauf berufen, dass es sich wegen der farbgebung bei seiner darstellung nicht um die deutsche nationalflagge handelt, da die verwendung eines gelbs anstelle einer teueren goldfarbe üblich ist.

übrigens bin ich persönlich auch nicht der meinung, dass es sich bei diesem bild, so wie du es beschrieben hast, um kunst handeln kann…

Hi Jörn,

die rechtliche Würdigung von Sachverhalten sollte schon auf den gesunden Menschenverstand abheben: Die Soldaten hatten garantiert eine Bundesflagge dabei, egal, ob die im Druck als schwarz-rot-gold oder als schwarz-rot-gelb erschien. Zu Zeiten, als das Denken noch geholfen hat, gab es in den Zeitungen nur die Farben Schwarz und Weiß - ob die Bundesflagge abgebildet war, haben unsere Vorfahren dennoch erkannt.

Richter sind auch nur Menschen, deswegen ist natürlich nicht auszuschließen, dass schon mal ein Urteil in dem von dir zitierten Sinne begründet worden ist.

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Gruß Ralf

Hallo,

also, klärt mich doch bitte auf, wie es aussieht mit der
bundesflagge und ob eine schwarz-rot-gelbe flagge als
staatssymbol (90a stgb) herhalten kann…

in der Heraldik, in der die Wappenkunde ein Teilbereich ist, werden bestimmte Regeln auf die Farben angewandt. In der klassischen Heraldik werden nur sehr wenige Farben verwendet, die sog. „Tinkturen“:
Rot, Blau, Grün, Purpur und Schwarz.

Zusätzlich werden zwei „Metalle“ in der Heraldik verwendet, Gold und Silber. Da sich diese beiden aber nicht naturgetreu nachgebilden lassen wird die Farbe Gelb für Gold und die Farbe Weiß für Silber verwendet.

Wenn also die Farbe Gelb für Gold in den Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold verwendet wird ist das heraldisch absolut in Ordnung.

weitere Informationen z.B. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Heraldik
http://www.bayern.de/HDBG/wappen02.htm

oder mit google und >

Gerhard

übrigens bin ich persönlich auch nicht der meinung, dass es
sich bei diesem bild, so wie du es beschrieben hast, um kunst
handeln kann…

nunja, das bundesverfassungsgericht sieht das aber so…
und kunst liegt schließlich im auge des betrachters…

mir geht es ja eigentlich nur um das problem:
die bundesflagge ist laut GG schwarz-rot-gold, also ist eine schwarz-rot-gelbe flagge keine bundesflagge, also dürfte man diese theoretisch in jeglicher art mißhandeln, verbrennen etc…

mir ist klar, dass das eigentlich nicht möglich ist, aber wenn man das grundgesetz beim worte nimmt, sollte es wie beschrieben sein…
der einwand, dass goldfarbe so schwer herzustellen ist, klingt logisch…aber befriedigt mich trotzdem nicht in diesem falle…

und man sollte das GG schon beim worte nehmen, schließlich käme ja auch keiner auf die idee zu sagen: deutschland ist eine monarchie, im GG steht zwar demokratie, aber es sind ja schließlich beides regierungsformen und die demokratie ist so kompliziert…also machen wir ne monarchie daraus…

also, wer anderer meinung ist, sage bescheid…

mfg