moin moin,
ich hätte da mal eine frage:
in art. 22 GG steht: Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
nun wäre folgende konstellation vorstellbar:
(wurde so in der art auch schon vom bundesverfassungsgericht entschieden, aber mit einer unklarheit auf die ich hier zu sprechen komme)
eine person bringt ein buch auf den markt mit einer collage (2 fotos übereinander), auf dem oberen bild ist ein urinierender mann, auf dem unteren bild sieht man soldaten beim gelöbnis…der urinstrahl geht vom oberen bild auf das untere wo er auf die bundesflagge (schwarz-rot-gelb) trifft welche in einer urinpfütze liegt (natürlich alles künstlerisch nur so dargestellt).
(die farben der in diesem fall betroffenen sache sind mir nicht bekannt, aber ich stelle mal dahin, dass die farben schwarz-rot-gelb gewesen sind auf dem bild)
das bundesverfg entscheidet nun, dass das urteil eines olg aufgehoben wird, welches eine geldstrafe für den verfasser vorsah (wegen 90a stgb). als grund wird die kunstfreiheit genannt, welche das olg wohl nicht sah, denn hier liegt eine karikatur/satire vor, in der übertrieben, entfremdet etc dargestellt wird…
mir stellte sich nun bei diesem fall die frage, ob die entscheidung des olg nicht ohnehin hinfällig war, weil es sich bei der auf dem bild dargestellten flagge nicht um die bundesflagge gehandelt haben kann, da die farbe gold durch gelb ersetzt wurde.
ich weiß, dass das etwas abstrakt ist und das man wegen sowas niemals in der revision etc gehen würde…aber ich wüßte gerne mal, ob es dazu irgendwo in der rechtsprechung schon mal ein urteil gegeben hat, etwa dass das GG in diesem fall weiter auszulegen ist und gelb als gold zählt etc…
in meinen überlegungen bin ich natürlich auch zu dem schluß gekommen, dass gold eigentlich nicht als farbe zählt, da es sich nicht mischen läßt aus den grundfarben und nicht im „farbprisma?“ vorkommt…(bin kein künstler, aber bilde mir ein, dass das so fakt ist)
also, klärt mich doch bitte auf, wie es aussieht mit der bundesflagge und ob eine schwarz-rot-gelbe flagge als staatssymbol (90a stgb) herhalten kann…
(konnte die suchfunktion nicht nutzen, weil ich kein premium mitglied bin :-/
gab aber bestimmt schonmal so eine thread hier…)
also, bitte belehrt mich,
mfg,
Jörn