kann ein Dachdecker wirklich sicher Kunstschieferplatten (Faserzementplatten) fürs Dach mit und ohne Asbest unterscheiden? Es gibt ja viele „Fachleute“, aber mich würde interessieren, ob es wirklich sicher ohne Analyse geht.
Letztens hat ein Dachdecker einem Kunden empfohlen, dass er die Gerüststehzeit für eine Dachreinigung in Eigenleistung nutzen kann. Empfohlen wurden Besen und Spachtel im „Trockenverfahren“ zum Entmoosen. Das Dach ist aus den 60ern, optisch graue Faserzementplatten ohne Beschichtung. Asbest wurde nicht zur Sprache gebracht. Frage mich, ob das nicht fahrlässig ist oder ob der Dachdecker rein durch eine optische Prüfung ein Vorhandensein von Asbest ausschließen kann. Ich traue dem Frieden hier nicht. Die Mitarbeiter des Dachdeckermeisters haben ebenso eine Dachreinigung empfohlen, ohne eventuelles Asbest zu erwähnen.
Mir war bis dato und zahlreichem Asbestkontakt in den eigenen 4 Wänden nicht bekannt, dass eine optische Unterscheidung, selbst von Fachleuten, zu 100% eine Analyse ersetzen kann.
Ist Skepsis angebracht, sind Dachdecker hier wirklich so fit oder wird das Thema in der Branche eher weggeredet und weggedacht.
Zu meiner Skepsis:
Bei den Nachbarn meiner Schwiegerleute (andere Region) haben Dachdecker in Overall und Atemmasken ein Dach ungewässert abgedeckt, Teile sind bewusst vom Dach geflogen (in die Bigbags), und die Nachbarskinder sind keine 10m entfernt spielend ums Haus geturnt und es hat nicht wenig gestaubt, bis eine Oma, die mit der Sache gar nichts zu tun hatte, die Eltern und Kinder ermahnte, dass man heute hier nicht spielen sollte. Ich war zwar nicht dabei, es wurde mir nur erzählt, aber ich glaube es. In meinen Augen sehen Fachleute anders aus.
Ihre Skepsis ist berechtigt und nicht von der Hand zu weisen. Dachbeläge aus Eternit mit Gebäudebaujahr um 1960 sind aller Wahrscheinlichkeit nach asbesthaltig. Der Asbestanteil liegt bei Asbestzementprodukten dieser Art bei etwa 5 bis 15%. Die Frage nach der Asbesthaltigkeit des Dachbelages ist durch Laboranalyse zu prüfen. Die Sanierung von Asbestzementprodukten bedürfen der Qualifikation und Zulassung des Sanierers nach TRGS 519. Hat der Dachdecker überhaupt die Fachkunde (Fachkunde nach TRGS 519, Anlage 4) einen asbesthaltigen Dachbelag von einem nicht asbesthaltigen Dachbelag zu unterscheiden oder wollte er sich nur den Auftrag sichern? Kann dem Dachdecker Fahrlässigkeit vorgeworfen werden?
MfG, D.Müller
Sachverständiger für Bau- und Gebäudeschadstoffe
Ich persönlich halte es für ziemlich ausgeschlossen, dass man ohne entsprechende Analyse Asbestzement so von nicht asbesthaltigen Produkten unterscheiden kann. Ich arbeite in einem Labor, welches unter anderem derartige Analysen durchführt, und gerade Faserzemente stellen einen beträchtlichen Anteil des Probenaufkommens dar. Das wäre wohl kaum so, wenn man mit bloßem Auge da etwas ausschließen könnte.
Ob das Thema Asbest in der Dachdecker ignoriert wird, wage ich nicht zu behaupten. Wir haben etliche Dachdecker in unserem Kundenkreis, aber es mag immer mal wieder welche geben, die sich der Problematik nicht bewusst sind.
Da die abrasive Behandlung von asbesthaltigen Faserzementen nicht zulässig ist (sie ist, soweit ich weiß sogar verboten!), sollte man sich nicht auf den Augenschein verlassen. man könnte sich sonst durchaus einige juristische Probleme einhandeln. Ähnliches dürfte auch für die Demontage von Asbestzementdächern gelten. Staubentwicklung dabei zuzulassen oder gar bewusst zu verursachen, könnte also durchaus strafbar sein. Im Zweifelsfall muss der Verursacher die Asbestfreiheit seines bearbeiteten Produktes nachweisen.
Sicher geht eine Bewertung nicht ohne Analyse! - allerdings kann man aufgrund fundierter Erfahrungen eine halbwegs gute Abschätzung machen. Doch das sollte eine Analyse niemals ersetzen!
Ja - es ist unglaublich was für gefährlicher Schindluder aus Unwissenheit geschieht!