Fassade als Werbefläche

Hallo,

es ist schwierig für meine Frage ein passendes Brett zu finden!

Ich würde gerne die Fassade eines Hauses an einer Hauptsraße als Werbefläche vermieten. Wer weiß an wen ich mich da wenden kann? Gegoogelt hab ich schon nach mehreren Schlagwörtern aber das richtige kam nicht bei raus.

Wer hat einen guten Tipp für mich.

Danke
Jesch

Hi!

Evtl. kannst Du Dich an JCDecaux wenden.

Grüße,

Mathias

Hallo Jens,

geht es um die rechtliche Seite, dann hierzu: Zuerst an das zuständige Bauamt.

Die Errichtung von festen Werbeanlagen ist nur zulässig mit einer Baugenehmigung. „Fest“ bedeutet dabei nicht zwingend, dass ein Werbeträger wie ein Gebäude fest mit dem Erdboden verbunden ist. Es reicht aus, dass er schon durch sein eigenes Gewicht auf dem Erdboden ruht oder an einem Gebäude befestigt ist.

Eine Baugenehmigung ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn die Werbeanlage kleiner als 0,5 m² (Unterschiede in den einzelnen Bundesländern) ist.

Innerstädtisch sind Werbeanlagen grundsätzlich zulässig, da Werbeträger auf privaten Grundstücken zum Stadtbild gehören. Sie dürfen allerdings weder das Stadtbild verunstalten noch gehäuft angebracht werden.

Außerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile sind Werbeanlagen dagegen unzulässig, eine Baugenehmigung wird nicht erteilt. Ausnahmen sind möglich.

Wenn Sie Ihre Hausfassade vorübergehend an eine Werbeagentur oder
ein Wirtschaftsunternehmen vermieten, sollten Sie unbedingt darauf
hinweisen, dass für die Werbeanlage eine Baugenehmigung erforderlich
ist und es Aufgabe des Mieters der Werbefläche ( Zustimmung des Eigentümers) ist, diese zu besorgen. Dass es ohne behördliche Genehmigung nicht geht, hat u.a. das Verwaltungs-
gericht Koblenz entschieden (VG Koblenz, Az: 1 L 3714/03).

Geht es um einen Mieter für die Flächen, dann schau einfach an vorhanden Werbeflächen in Deiner Gegend, dort stehen meist die Unternehmen dran.

MfG

Bernd

Es geht um beides. Der Voreigentümer des Gebäudes hat schon Kontakte zu Mietern gehabt, aber der Nachbar hat das Anbringen wohl abgelehnt. Mir ist nicht klar warum der Nachbargrundstückseigentümer seine Zustimmung geben muss. Es handelt sich um eine Gewerbefläche (darauf befinden sich Schlecker, Post, Bäcker, Parkplatz, etc). Der muss mich doch auch nicht fragen, wenn aus dem Schleckermarkt ein Edekamarkt wird und die ihre Werbung ändern.

wie sieht das aus??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jens,

wie oft im Leben ist es nicht ganz so einfach.

Klare gesetzliche Regelungen:

Beteiligung von Nachbarn (in den jeweiligen Landesbauordnungen, in Niedersachsen § 72, in Verbindung mit dem Nachbarschaftsgesetz- Niedersachsen).

Zum Anderen die Auslegung:

  1. Bei der Subsumtion, ob im Einzelfall eine unzulässige störende Häufung von Werbeanlagen vorliegt, ist sorgfältig zwischen den Begriffen der Häufung und der Störung zu unterscheiden.

  2. Die Häufung setzt ein räumlich dichtes Nebeneinander einer Mehrzahl von mindestens drei Werbeanlagen voraus; in die Betrachtung sind Werbeanlagen der Eigen- und Fremdwerbung einzubeziehen.

  3. Die Störung setzt voraus, dass der für die Häufung maßgebliche örtliche Bereich im Gesichtsfeld des Betrachters derartig mit Werbeanlagen überladen ist, dass das Auge keinen Ruhepunkt mehr findet und das Bedürfnis nach werbungsfreien Flächen stark hervortritt. Wann die störende Wirkung eintritt, hängt wesentlich von dem Baugebietscharakter, der vorhandenen Bebauung und der tatsächlichen Nutzung des Gebiets ab.

Jeder Fall ist anders, daher hier eigentlich nur allgemeine Hinweise möglich, wir hoffen, dass diese aber auch weiterhelfen.

MfG

Bernd