Wir sind MIteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft bestehend aus 4 Stimmrechten. 1 Stimmrecht gehört uns, die anderen 3 Stimmrechte gehören einem anderen Eigentümer, d.h. 1/3 Stimmen.
Dieser andere Miteigentümer hat nun, ohne dass wir vorher in Kenntnis gesetzt wurden (die Wohnung ist vermietet), die Fassade in flieder (vorher weiß) gestrichen.
Müssen wir das hinnehmen und uns an den Kosten beteiligen? Können wir eine Wiederherstellung verlangen? Müssen wir dies rechtlich einklagen?
Kurzum, was können wir tun, möglichst mit Paragraphen belegt?