Fassade am Gemeinschaftseigentum ohne Rücksprache gestrichen

Wir sind MIteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft bestehend aus 4 Stimmrechten. 1 Stimmrecht gehört uns, die anderen 3 Stimmrechte gehören einem anderen Eigentümer, d.h. 1/3 Stimmen.

Dieser andere Miteigentümer hat nun, ohne dass wir vorher in Kenntnis gesetzt wurden (die Wohnung ist vermietet), die Fassade in flieder (vorher weiß) gestrichen.

Müssen wir das hinnehmen und uns an den Kosten beteiligen? Können wir eine Wiederherstellung verlangen? Müssen wir dies rechtlich einklagen?
Kurzum, was können wir tun, möglichst mit Paragraphen belegt?

Wir sind MIteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft bestehend
aus 4 Stimmrechten. 1 Stimmrecht gehört uns, die anderen 3
Stimmrechte gehören einem anderen Eigentümer, d.h. 1/3
Stimmen.

Wie kommt man hier auf 4 Stimmrechten ?
Und was hat es denn mit den 1/3 Stimmen auf sich ?

Es handelt sich doch nur um 2 Wohnungseigentümer und somit um 2 Stimmrechte.

siehe:

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/stimmrecht…

Gruß Merger

Huhu,

da recht wenig bekannt ist warum und wieso das gemacht wurde kann man sich kaum Äußern. Bauliche Veränderungen, wenn diese nciht Modernisierenden Karakter haben bedürfen in der Regel die allstimmigkeit. §22 WEG.

cu

Wie ist der Beschluss denn zustande gekommen? Enthaltungen oder abwesende Miteigentümer spielen keine Rolle, so die allgemeine Beschlussfähigkeit der Versammlung gegeben war.

G imager

Hallo,

Wir sind MIteigentümer einer Wohnungsgemeinschaft bestehend
aus 4 Stimmrechten. 1 Stimmrecht gehört uns, die anderen 3
Stimmrechte gehören einem anderen Eigentümer, d.h. 1/3
Stimmen.

Dieser andere Miteigentümer hat nun, ohne dass wir vorher in
Kenntnis gesetzt wurden (die Wohnung ist vermietet), die
Fassade in flieder (vorher weiß) gestrichen.

diese Seite sollte einige deiner Fragen bereits klären:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec4/584.html

Gruß

BHShuber