Hallo liebe Gemeinde
Ich hätte einige fragen auf die ich hoffe eine Antwort zu bekommen. Und zwar habe ich vor 4 Jahren 2 Wohnungen in einem Altbau gekauft. Nun wo ich einen der Mieter endlich gerichtlich aus der Wohnung bekommen habe und der zweite gegen ende dieses Jahres ausziehen sollte habe ich angefangen zu renovieren da ich leichte risse in den Wänden entdeckt hatte und der zustand der Wohnung mir generell nicht gefiel. Doch als der Putz unten war und man das bloße Mauerwerk sah traf mich der Schock es waren 3 sehr große risse in einer Mauer sichtbar. Das meldete ich sofort der Hausverwaltung die jedoch erst zu mir sagten ich solle die Risse einfach zuputzen. Nachdem aber ein anderer Eigentümer der die Risse auch gesehen hatte und sich ebenfalls bei der Hausverwaltung beschwerte kamen einige Monate später Architekten. Die Architekten die das Gebäude begutachteten sagten das die Fassade unter einsturzgefahr stände und 10 cm nach vorne also in richtung straße gekippt war. Wir bekammen sofort einen Baustopp. Es wurden sofort Masnahmen ergriffen die Autos die vor dem Gebäude standen wurden abgeschleppt und die Strasse wurde teilweise von der Polizei gesperrt und in unserer Wohnung wurden Metallstäbe durch die ganze Wohnung befestigt. Es wurden ebenfalls Holzbalken vor die Vorderseite der Wohnung gestellt die die Fassade stützen. Nun zu meinen Fragen kann ich ein Teil vom Kaufpreis der Wohnungen zurück verlangen da es vom Dach des Gebäudes Regenwasser tropfte und es somit das Lehm der die Fassade an die Mauern hält aufgelöst haben könnte? Meine zweite Frage wäre ob ich von der Stadt einen Kredit oder etwas ähnliches bekommen könnte da die Sanierung ca. 150 - 200 Tausend Euro kosten wird. Es wird zwar auf die 4 Eigentümer aufgeteilt aber trotzdem kann ich das nicht bezahlen. Die dritte Frage wäre da ich plante ende diesen Monats einzuziehen und da durch diese einsturzgefahr sich die renovierung jetz verzögert und es nicht mehr möglich ist fehlen mir ja jetzt einige Monate an Mietgeld da ich zurzeit ebenfalls in einer Eigentumswohnung wohne die ich dann vermieten würde. Wäre es jetz dann vielleicht möglich dieses Geld ebenfalls von der Hausverwaltung zu verlangen die dieses Geld dann wiederum auf die 3 anderen Eigentümer aufteilen würden? Da bei der Maßnahmen mit den Metallstäben die Fenster ausgebaut worden sind die frisch vor einer Woche eingebaut worden sind muss ich die ja wieder einbauen lassen wer zahlt das? Kann man das auf die anderen 3 Eigentümer oder von mir aus auch 4 Eigentümer also inklusive mir aufteilen? Falls das alles nur per Anwalt durchgeführt werden könnte wer würde dann diese Kosten übernehmen?
Vielen Dank das sie das durchgelesen haben und ich freue mich auf ihre Anworten!
Das Haus ist deshalb aber nicht einsturzgefährdet. Meiner Erfahrung nach sind Architekten/Bauingenieure aufgrund ihrer Berufsausbildung nur eingeschränkt zur Beurteilung von Baudenkmälern befähigt. Alte Gebäude wurden mit anderen Materialien, anderen Handwerkstechniken und ohne Statik (nur mit Erfahrungswerten) gebaut. Nach meiner Erfahrung kann ein erfahrener Zimmermann (vor allem bei Fachwerk) oder Architekten/Bauingenieure mit langjähriger Berufserfahrung mit historischen Gebäuden eine Abschätzung treffen. Erfüllen ide Architekten in ihrem Fall diese Voraussetzungen?