Fassade steht unter Einsturzgefahr.. Wer zahlt wenn einer der Eigentümer zahlungsunfähig ist?

Hallo liebe Gemeinde

Ich hätte einige fragen auf die ich hoffe eine Antwort zu bekommen. Und zwar habe ich vor 4 Jahren 2 Wohnungen in einem Altbau gekauft. Nun wo ich einen der Mieter endlich gerichtlich aus der Wohnung bekommen habe und der zweite gegen ende dieses Jahres ausziehen sollte habe ich angefangen zu renovieren da ich leichte risse in den Wänden entdeckt hatte und der zustand der Wohnung mir generell nicht gefiel. Doch als der Putz unten war und man das bloße Mauerwerk sah traf mich der Schock es waren 3 sehr große risse in einer Mauer sichtbar. Das meldete ich sofort der Hausverwaltung die jedoch erst zu mir sagten ich solle die Risse einfach zuputzen. Nachdem aber ein anderer Eigentümer der die Risse auch gesehen hatte und sich ebenfalls bei der Hausverwaltung beschwerte kamen einige Monate später Architekten. Die Architekten die das Gebäude begutachteten sagten das die Fassade unter einsturzgefahr stände und 10 cm nach vorne also in richtung straße gekippt war. Wir bekammen sofort einen Baustopp. Es wurden sofort Masnahmen ergriffen die Autos die vor dem Gebäude standen wurden abgeschleppt und die Strasse wurde teilweise von der Polizei gesperrt und in unserer Wohnung wurden Metallstäbe durch die ganze Wohnung befestigt. Es wurden ebenfalls Holzbalken vor die Vorderseite der Wohnung gestellt die die Fassade stützen. Nun zu meinen Fragen kann ich ein Teil vom Kaufpreis der Wohnungen zurück verlangen da es vom Dach des Gebäudes Regenwasser tropfte und es somit das Lehm der die Fassade an die Mauern hält aufgelöst haben könnte? Meine zweite Frage wäre ob ich von der Stadt einen Kredit oder etwas ähnliches bekommen könnte da die Sanierung ca. 150 - 200 Tausend Euro kosten wird. Es wird zwar auf die 4 Eigentümer aufgeteilt aber trotzdem kann ich das nicht bezahlen. Die dritte Frage wäre da ich plante ende diesen Monats einzuziehen und da durch diese einsturzgefahr sich die renovierung jetz verzögert und es nicht mehr möglich ist fehlen mir ja jetzt einige Monate an Mietgeld da ich zurzeit ebenfalls in einer Eigentumswohnung wohne die ich dann vermieten würde. Wäre es jetz dann vielleicht möglich dieses Geld ebenfalls von der Hausverwaltung zu verlangen die dieses Geld dann wiederum auf die 3 anderen Eigentümer aufteilen würden?  Da bei der Maßnahmen mit den Metallstäben die Fenster ausgebaut worden sind die frisch vor einer Woche eingebaut worden sind muss ich die ja wieder einbauen lassen wer zahlt das? Kann man das auf die anderen 3 Eigentümer oder von mir aus auch 4 Eigentümer also inklusive mir aufteilen? Falls das alles nur per Anwalt durchgeführt werden könnte wer würde dann diese Kosten übernehmen? 

Vielen Dank das sie das durchgelesen haben und ich freue mich auf ihre Anworten!

Hallo,

gestellt die die Fassade stützen. Nun zu meinen Fragen kann ich ein Teil vom Kaufpreis der Wohnungen zurück verlangen da

Du hast gekauft wie besehen und wenn Du es damals nicht für nötig befunden hast, die bausubstanz von einem Fachmann beurteilen zu lassen, kannst Du nicht an den Verkäufer herantreten. Einzige Ausnahme: Du kannst ihm arglistige Täuschung nachweisen.

könnte? Meine zweite Frage wäre ob ich von der Stadt einen Kredit oder etwas ähnliches bekommen könnte

Wieso sollte die Stadt Dir einen kredit geben ? Wie wäre es mit einer Bank ?

vermieten würde. Wäre es jetz dann vielleicht möglich dieses Geld ebenfalls von der Hausverwaltung zu verlangen

Verlangen kann man viel, aber bekommen wirst Du es nicht. Wieso ist die Hausverwaltung für diesen Zusatnd denn haftbar ?

alles nur per Anwalt durchgeführt werden könnte wer würde dann diese Kosten übernehmen? 

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Gruß

Nordlicht

Zunächst auf die eigentliche Frage zu antworten wäre sehr einfach, denn  das Gebäude unterliegt einer Eigentümergemeinschaft. Also werden alle anfallenden Kosten auf die Eigentümer umverteilt, die zum Gesamtgebäude zählen. Die Hausverwaltung ist in der Regel lediglich Dienstleister und sorgt für die geschäftlichen Abwicklungen der Wohnanlage. Ob hier  ein grobe Fahrlässigkeit und  ein versteckter Mangel vorliegt, ist zu vermuten.
Da Sie mir nicht beschrieben haben, um welche Art von Gebäude es handelt, würden sich weitere Hinweise auf Prognosen beziehen. MfG Thermushaus

Hallo

Ob hier ein grobe Fahrlässigkeit und ein versteckter Mangel vorliegt, ist zu vermuten. …

Ich würde das eher so ausdrücken:
… ist lediglich eine Vermutung, die von dir auch zu beweisen wäre , wenn du Ansprüche gegen den Hausverwalter/Verkäufer/oder-sonstwen stellen willst
Und die Hürden sind da recht hoch …

Es dürfte alleine schon an der zu beweisenden Kenntnis (des Verkäufers/des Hausverwalters) von dem akuten Instandhaltungsbedarf/der Einsturzgefahr scheitern, wenn weder die anderen Eigentümer noch Du zuvor etwas davon bemerkt haben.

Das Ganze ist sehr tragisch - aber es gehört auch zum ganz normalen Risiko, wenn man eine Immobilie besitzt. Deswegen ist es ja auch ratsam, vor dem Kauf einer Immobilie den baulichen Zustand durch einen Sachverständigen beurteilen zu lassen.

Kosten infolge von Massnahmen einer akut erforderlichen Gefahrenabwehr sind m.E. auf alle Eigentümer umzulegen - ebenso wie die notwendigen Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten.

Dem Verwalter wäre z.B. nur etwas anzulasten, wenn es zu seinem Aufgabenbereich gehörte, regelmäßig die Dachrinnen reinigen zu lassen und wenn er dies versäumt hätte.

Falls der Verwalter/der Verkäufer sich ein Verschulden anlasten lassen müsste, dann müsste er auch deine Auslagen übernehmen und wäre für sonstigen Schadensersatz haftbar - aber es scheint mir äußerst unrealistisch in dieser Richtung ein Verschulden nachweisen zu können.

Da ja hier ganz erhebliche Kosten anstehen, würde ich mich anwaltlich beraten lassen - denn nur jemand, der wirklich sämtliche massgeblichen Fakten kennt (Kaufvertrag, Verwaltervertrag plus Deine Sachverhalts-Schilderungen), wird dazu etwas möglicherweise Zutreffendes sagen können.

Grüsse Rudi

Zusammenfassung
Hallo,

dass dein Kauf ein mächtiger „Griff ins Klo“ war, ist dir ja klar.

Ich denke, dass du nun vor der Entscheidung stehst:

A) Nachinvestieren
Aber nicht ohne professionelle Hilfe, sowohl auf bautechnischer Seite als auch auf der rechtlichen!

B) Abschreiben und Abstoßen
Verkaufen, dabei einen hohen Verlust in Kauf nehmen.

Diese Entscheidung können wir dir nicht abnehmen, ist ja klar.
Man könnte sagen, dass man „gutem Geld kein schlechtes hinterherwirft“ - also das bereits investierte Geld nicht dadurch versuchen sollte zu retten, in dem man noch mehr Geld hereinsteckt, und nochmal mehr, und nochmal mehr - bis man insolvent ist.
Oder man investiert erst eine kleine Summe, um den Investitionsbedarf durch einen Sachverständigen abzuklären und prüft dann, ob man das finanzieren kann oder es sein lässt.

Hallo,
sagt der Notarvetrag etwas zm Zustand des Gebäudes aus? Verkehrssicher? Einsturzgefahr?
Dem VK wird wohl schwer nachzuweisen sein, dass er hiervon etwas wußte.
Vllt. mal beim Bauamt nachfragen/einsehen, ob es irgendeinen diesbezüglichen Schriftverkehr gab.
Ansonsten: AUA!

Gruß:
Manni

Hallo,

schade, dumm gelaufen. An dieser Stelle würde ich mir zuerst einen anwalt Schwerpunkt Baurecht/Immobilienrecht suchen und die optionen prüfen bzgl. Kaufvertrag. Eventuell gibt es eine Möglichkeit über „versteckte Mängel“, da die Schäden ja für einen Laien nicht erkennbar waren. Allerdings hätte der Laie sich auch fachkundig beraten lassen müssen (im eigenen Interesse). Da sollte ein pfiffiger Anwalt die Verträge prüfen und sehen, welche Hintertürchen hier eventuell geöffnet werden können.

Zum anderen hört sich das für mich nach einem älteren Gebäude (Denkmal?) an. Die frage, ob sich die Verformungen weiterhin fortsetzen oder jetzt zum Stillstand gekommen sind, müßte zuerst geklärt werden. Ist denn die Ursache sachverständig geklärt? Ich habe ein 300 Jahre alte sFachwerkhaus, auch da gibt es viele Risse, teilweise kann man durch die Außenwand auch den Sonnenuntergang ansehen :smile: Das Haus ist deshalb aber nicht einsturzgefährdet. Meiner Erfahrung nach sind Architekten/Bauingenieure aufgrund ihrer Berufsausbildung nur eingeschränkt zur Beurteilung von Baudenkmälern befähigt. Alte Gebäude wurden mit anderen Materialien, anderen Handwerkstechniken und ohne Statik (nur mit Erfahrungswerten) gebaut. Nach meiner Erfahrung kann ein erfahrener Zimmermann (vor allem bei Fachwerk) oder Architekten/Bauingenieure mit  langjähriger Berufserfahrung mit historischen Gebäuden eine Abschätzung treffen. Erfüllen ide Architekten in ihrem Fall diese Voraussetzungen?

Sollte die Kausalkette vom abtropfenden Regenwasser zum Standischerhietsschaden geschlossen werden können, sehe ich hier allerdings ein Versäumnis/Verschulden der Hausverwaltung. Das kann Ihnen aber Ihr Anwalt auch überprüfen. Damit wäre die Hausverwaltung schadensersatzpflichtig… ob der Zusammenhang allerdings überprüfbar so hergestellt und bewiesen werden kann…

Kredit der Stadt wohl eher nicht. Wir haben für unser Fachwerk bei der Fassadensanierung auf ein Förderprogramm unserer Stadt zugreifen können. Das war ein sogenanntes „Postkarten“-Förderprogramm mit dem unsere Stadtverwaltung private Fassadenrenovierungen anschieben wollte. Sie können sich beim Baurechtsamt oder in den Bürgerbüros erkundigen, ob so etwas bei Ihnen angeboten wird. Sollte das Gebäude unter Denkmalschutz stehen, können Sie den sogenannten „denkmalbedingten Mehraufwand“ bei der Steuer in Abzug bringen. Im Falle des denkmlaschutzes sollten sie auf alle Fälle den Schaden und die möglichen Massnahmen mit der Denkmalbehörde besprechen. die steuerlichen Möglichkeiten setzen eine denkmlarechtliche Genehmigung für die Baumassnahmen voraus. Und Sie müssen ausreichend Steuer bezahlen, um die Beträge abschreiben zu können…

Die Massnahmen zur Sicherung des Gebäudes tragen alle Eigentümer gesamtschuldnerisch. Die Aussenhülle ist schließlich Gemeinschaftseigentum. Den für die Sanierung notwendigen Aufwand im Bereich Sondereigentum muss meiner Auffassung als Folgeschaden ebenfalls von der Gemeinschaft übernommen werden. Mietausfälle etc. wären im Zuge des Schadensersatzes von der Verwaltung zu holen, wenn Sie der Verwaltung ein Verschulden beweisen können.

Falls das Gebäude nicht unter Denkmlaschutz steht, der Schaden nicht wirtschaftlich beseitigt werden kann, sollten sich ide Eigentümer nach einem Investor umsehen, der das Grundstück anderweitig nutzen will.

Prüfen Sie doch auch, inwieweit die Gebäudeversicherungen für diesen Schaden aufkommen würden.

Jedenfalls ganz klarer Tip: Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen!!

Alles Gute

Hd