Fassadenarbeiten

Hallo,

letztes Jahr wurde an dem Mietshaus, indem ich wohne, die Längs- und die Rückseite der Fassade gereinigt und neu gestrichen. Schön und gut, nun aber soll die Vorderseite gemacht werden. Hier befinden sich die Balkone; Zeitpunkt: 17.06.02 - 05.08.02. Also sind die Balkone mitten im Sommer nicht nutzbar, da sich dann hier die Rüstung befindet. Auch die Böden sollen gemacht werden. Das heißt zu diesem Zeitpunkt müssen die Balkone frei von Balkonmöbeln bleiben. Da es sich um die Sonnenseite handelt ist das besonders ärgerlich.

Nun die Frage:

Haben wir als Mieter (12 Parteien) das Recht diesen Zeitpunkt zu verschieben? Oder können wir die Miete mindern? Oder gibt es weitere Alternativen?

Vielen Dank

MPV

Hallo,

letztes Jahr wurde an dem Mietshaus, indem ich wohne, die
Längs- und die Rückseite der Fassade gereinigt und neu
gestrichen. Schön und gut, nun aber soll die Vorderseite
gemacht werden. Hier befinden sich die Balkone; Zeitpunkt:
17.06.02 - 05.08.02. Also sind die Balkone mitten im Sommer
nicht nutzbar, da sich dann hier die Rüstung befindet. Auch
die Böden sollen gemacht werden. Das heißt zu diesem Zeitpunkt
müssen die Balkone frei von Balkonmöbeln bleiben. Da es sich
um die Sonnenseite handelt ist das besonders ärgerlich.

Nun die Frage:

Haben wir als Mieter (12 Parteien) das Recht diesen Zeitpunkt
zu verschieben? Oder können wir die Miete mindern? Oder gibt
es weitere Alternativen?

Ein Recht auf Verschiebung der Arbeiten besteht nicht. Es besteht aber ein Recht auf Mietminderung, wenn die Balkone nicht genutzt werden können. Für den Sommer sind hier ca. 5 % der Kaltmiete anzusetzen. Der Eigentümer muss jedoch vorzeitig und schriftlich hingewiesen werden, dass während der Arbeiten durch die nicht mögliche Nutzung der Balkone Mietminderung geltend gemacht wird.

Gruss Günter

Vielen Dank Günter… (owT) :wink:))