Fassadenbau Mietminderung?

Hallo,

an unserem Haus werden momentan Fassadenarbeiten gemacht und es ist unglaublich laut, dreckig und gefährlich (auch in der Mittagsruhe).

Wir haben bei unsere Genossenschaft deswegen nach einer Mietminderung gefragt. Leider wurde diese sofort abgelehnt. Außerdem wurden bei den arbeiten der Boden und die Verkleidung von unserem Balkon beschädigt.

Deswegen lautet unsere Frage: Haben wir überhaupt ein Recht auf eine Mietminderung? Muss die Beschädigung von unserer Hausratversicherung getragen werden oder von der Genossenschaft?

Herzliche Grüße

Die neue Gesetzeslage bietet keine Handhabe mehr für eine Mietminderung bei vorübergehenden Arbeiten.
Der Balkon wurde durch die Arbeiten beschädigt und muss von der Genossenschaft beseitigt werden.
Schriftlich auffordern.

Hallo,
nein, Sie haben KEIN Recht auf Mietminderung, darüber gibt es einige Urteile, daher war die Genossenschaft im Recht, dieses sofort abzulehnen. Dem Mieter sind Sanierungs-und Renovieringsarbeiten dieser Art zuzumuten.
Mittagsruhe zählt bei Baurbeiten, welche von Firmen durchgeführt werden nicht!

Wegen dem Balkon, da sollten Sie Bilder von machen und der Genossenschaft dieses mitteilen, denn nicht Sie haben den Schaden verursacht, sondern die Bauarbeiter, dessen Firma müsste dafür aufkommen, sollten Sie auch in einem Schreiben erwähnen.

Ich hoffe ich konnte helfen und alles Gute, lG

Hallo,
leider weiß ich nicht ab wann die Mietminderung in diesem Falle greift,aber ich würde im Mieterbund nachfragen,dort kann sicher weitergeholfen werden.Schäden die bei den Baumaßnahmen entstehen muss der Verursacher tragen.
MfG

Hallo,
eigentlich werden solche Massnahmen vorher angekündigt und dann muss man mit Lärm etc. rechnen und kann die Miete nicht mindern.
Beschädigungen am Balkon müssen in dem Fall aber vom Vermieter behoben werden
mfg
MT

Vermutlich geht mit der Baumaßnahme eine Dämmung derselben einher. Somit ist der Tatbestand einer Modernisierung gegeben. Diese müssen sie ertragen. Üblicherweise gibt es bei jeder Baumaßnahme Schmutz und Lärm. Dies lässt sich nicht abstellen und ist somit kein Grund für eine Mietminderung. Anders verhielte es sich, wenn die Maßnahme überlange dauert. Daß dies unbegründet so wäre, müssten sie aber auch erst mal beweisen …

Werter Fragesteller!
Der Gesetzgeber (Bundesregierung)
hat ein Gesetz erlassen, nachdem bei Modernisierungsmaßnahmen (vor allem Wärmedämmung) der Mieter 3 Monate jeden Lärm und jeden Dreck ohne ein Recht auf Mietminderung zu haben, ertragen muss.
Laut Gesetz muss der Vermieter aber die Modernisierungsmaßnahmen 3 Monate vor Baubeginn ankündigen.
(schriftlich Umfang und Dauer dem Mieter darlegen).
Der Vermieter hat das Recht die Miete um 11 % der Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen. Muss aber vorher angekündigt werden.
Handelt es sich aber um eine reine Schönheitsmaßnahme, dann hat der Vermieter die Kosten zu tragen.
Beschädigungen an der Mietsache hat der Vermieter im vollen Umfange zu tragen. Machen Sie Fotos und fertigen Sie ein Protokoll über Art und Umfang der Schäden an, vom Handwerker und Vermieter unterschrieben.
Eine andere Antwort kann ich Ihnen nicht geben. Falls Sie die Miete kürzen, riskieren Sie die fristlose Kündigung.
Mit Freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo,
wenn es sich bei den Arbeiten um eine Fassadendämmung handelt, senkt das die Energiekosten und steigert den Wohnwert. Da muss man schon einiges an Unannehmlichkeiten hinnehmen. Normalarweise gibt es da keine Mietminderung.

Was die Beschädigungen betrifft, so ist der Verursacher in Regreß zu nehmen. Wobei sie diesem die Schuld nachweisen müssen.

Grüße von
Helmut

Hallo,
Fassadenrenovierung oder -modernisierung bringt viel Lärm und Schmutz, berechtigt prinzipiell auch zu einer Mietminderung. Aber: die neuen Mietrechtsgesetze bzw. die Änderungen schränken diese Rechte der Mieter drastisch ein.
Da ich die neuesten Ergänzungen im Mietrecht noch nicht genau kenne, würde ich empfehlen, erst einmal beim Vermieter schriftlich gegen die Beeinträchtigung widersprechen und als Ausgleich zum vertragsgemäßen Zustand der Wohnung eine Mietminderung ankündigen (evtl: 10% der Gesamtmiete). Dann warten Sie mal ab, was der Vermieter wie begründet. Sie müssen aber auch Ihre Zahlung tatsächlich kürzen, oder schriftlich den Vorbehalt aller Zahlungen erklären; den Vorbehalt,ggf. zu viel gezahlte Miete zurück zu fordern. Klingt umständlich, ist es auch , aber so will es das Recht.
Beschädigungen an Ihrem Eigentum hat der zu ersetzen, der es beschädigt hat. Zeigen Sie es schriftlich an!!
Beschädigungen am Eigentum des Vermieters sollten Sie diesem auch mitteilen, aber ohne jegliche Pflicht, von Ihnen etwas zu ersetzen!!
Allgemein gilt bei Genossenschaften, auch sie unterliegen dem deutschen Mietrecht, auch wenn sie manchmal behaupten, bei den Genossen gilt etwas anderes. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen.
Gruß suver

Nach neuester Gesetzgebung müssen Mieter 3 Monate solche Arbeiten dulden und können keine Mietminderung beanspruchen. Erst wenn die Arbeiten länger dauern, könnt ihr Mietminderung beanspruchen.

Hallo Naddi87 ,

grundsätzlich können Sie nachfolgende Hinweise verwenden. Es sind jedoch einige Punkte zu beachten. Wurden SIe vor der Baumaßnahme schriftlich aufgefordert der Baumaßnahme zuzustimmen? Ist es eine Schönheitsreparatur usw.

Nehmen Sie sich einen Rechtsbeistand, der kann Ihnen rechtssicherer helfen.

Gruß Fred

Neukölln, GE 1998, S. 360).
Bauarbeiten/Großbaustelle im Haus

Bei Bauarbeiten innerhalb des Hauses wird Lärm und Schmutz verursacht. Es werden ein Baugerüst. Der Mieter darf hier die Miete um 60 % mindern (AG Hamburg, WM 1987, S. 272).

NZM 2000, S. 335).
Balkon/Benutzung

Der Balkon der Mietwohnung ist unbenutzbar. Deswegen können Sie eine 3%ige Minderung ansetzen (LG Berlin, MM 1986, Nr. 9, S. 27).

Hallo,

Beschädigungen muß der Vermieter im Falle des Verschuldens seiner Handwerker tragen. Dies würde ich
hier bejahen.

Für die Mietminderung ist entscheidend, ob eine konkrete Gebrauchsbeeinträchtigung der Wohnung vorliegt.
Maßgeblich sind im Wesentlichen die Dauer und Art der Arbeiten und welche Wirkungen von diesen ausgehen (z.B. dringt Staub in die Wohnung ein, ist durch die Fassadeneindeckung eine Verdunkelung der Wohnung gegeben, welche Zimmer sind betroffen etc.).

Am besten es wird ein Tagebuch über die Dauer und Art der Arbeiten geführt.

Eine Einschätzung wie hoch die Minderung anzusetzen ist, ist schwierig, da es eben von dem Ausmaß der Beeinträchtigung abhängt.
Zwischen 5 und 30 % Minderung ist generell möglich.
Eine nähere Einschätzung ist mir ohne weitere Sachkenntnis nicht möglich, zumal es keine Tabellen für die Höhe der Minderung gibt. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Richters, der im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung darüber entscheidet.

Hallo,

für die Mietminderung bei Baulärm gibt es eindeutige Gerichtsurteile, die genau beinhalten, wieviel Mietminderung bei welchen Zeiträumen und Schallwerten geltend gemacht werden kann. Die „Einstiegswerte“ sind jedoch relativ hoch, wenn die Arbeiten in einem angemessenen Zeitraum vorher angekündigt wurden.

Für die Schäden am Balkon muss weder Ihre Gebäudeversicherer noch die Genossenschaft aufkommen: hier haftet der Verursacher - die Baufirma.

  • wie lange

Hallo,

grundsätzlich müssen Sie Beeinträchtigungen durch Renovierungsarbeiten bis zu einem gewissen Maße hinnehmen.

Wenn dabei Schäden entstehen, müssen diese nicht von Ihnen behoben werden. Ich würde alles mit Fotos dokumentieren.

Gruß Bukatcho

Hallo.

Die Beschädigung muss von der Firma übernommen werden.
Wenn diese Schäden durch schlechter Ausführung was das können betrifft entstanden sind, ist die Baufirma haftbar.
Die Frage ist, ob de Firma für solche schäden versichert ist.
Laut Gesetz ist dies Pflicht.
Entstehem schäden durch Unfälle, die durch sturz von Maschinen, oder ähnliches, kann die möglichkeit bestehen dass die Genossenschaft die Kosten der enstandenen schäden enstehen, was aber ein langwieriger Prozess sein kann.
Mietminderung für instandsetzung und verschönerungen durchstzen zu können, wird schwierig sein.
Dann dei schwierigkeiten die mit dem Vermieter oder Hausverwaltung entstehen könnten.
Ich würde euch bei dieser komplexen Angelegenheit zu einem Anwalt zu gehen.

LG…

Seelsorger

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG