Fassadendämmung DHH - Genehmigung erforderlich?

Hallo Zusammen,
ich beabsichtige meine 3 Seiten eines Doppelhauses mit einem WDVS (140mm) zu dämmen.

Hierzu nun meine Frage:

Muss ich diese Baumaßnahme mit meinem Nachbarn absprechen bzw. mir diese von ihm genehmigen lassen?
Wir haben kein gutes Verhältnis, daher befürchte ich, dass er hier blockieren würde.

Brauche ich außerdem eine Genehmigung vom Bauamt für diese Maßnahme? (Die Dämmung würde sich komplett auf meinem Grundstück befinden, also auch nicht auf den Bürgersteig ragen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

MfG

Hallo,

scheint in den Bereich Nachbarschaftsrecht und/oder Baurecht zu fallen. Und dort gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Ich unterstelle jetzt mal, Du lebst in Deutschland :wink:.

In NRW gibt es z.B. im Nachbarrechtsgesetz den Bereich Wärmedämmung und grenzständige Gebäude (NachbG NRW, §23a). Danach hättest Du keine Probleme, Dein Haus zu dämmen.

Aber schau bitte selbst mal nach: http://www.baurecht.de/gesetze.htm

Gruß
BN

Bitte auch darauf achten, ob die DHH real geteilt sind, mit eigenem Grundbuchblatt, oder nach WEG. Bei Realteilung gibts keine Probleme, bei WEG muss der Nachbar mit ins Boot.