ich wohne zur Miete in einer Wohnung. Die in der Tat völlig verrottete Fassade des Hauses soll nun erneuert werden. Dazu sind umfangreiche Arbeiten inkl. kompletter Einrüstung für mindestens drei Monate erforderlich.
In einem knappen Brief wurde ich vom Vermieter darauf hingewiesen. Das ist soweit ok, muss ich ja schliesslich auch der Hausratversicherung mitteilen. Allerdings ist in dem Schreiben von keinerlei Mietminderung die Rede.
Ist es nicht so, dass bei solch einer heftigen Beeinträchtigung der Wohnqualität eine Minderung üblich ist? Wenn ja, in welcher Höhe? Ich habe von Freunden gehört, die für die Dauer der Reparaturen gar keine Kaltmiete mehr gezahlt haben. Ich hatte mir aber mehr etwas in Richtung 50% vorgestellt.
Weiterhin würde mich interessieren, ob ich im Rahmen der Fassadenerneuerung mit einer heftigen Mieterhöhung zu rechnen habe, oder ob das noch zu den Instandhaltungspflichten des Vermieters gehört. Immerhin pfeift hier der Wind aus allen Ecken und einige Steine sind derartig locker, dass sie jeden Augenblick auf die Straße purzeln könnten. Ein Wunder, dass noch niemand verletzt wurde.
ich wohne zur Miete in einer Wohnung. Die in der Tat völlig
verrottete Fassade des Hauses soll nun erneuert werden. Dazu
sind umfangreiche Arbeiten inkl. kompletter Einrüstung für
mindestens drei Monate erforderlich.
In einem knappen Brief wurde ich vom Vermieter darauf
hingewiesen. Das ist soweit ok, muss ich ja schliesslich auch
der Hausratversicherung mitteilen. Allerdings ist in dem
Schreiben von keinerlei Mietminderung die Rede.
Ist es nicht so, dass bei solch einer heftigen
Beeinträchtigung der Wohnqualität eine Minderung üblich ist?
Wenn ja, in welcher Höhe? Ich habe von Freunden gehört, die
für die Dauer der Reparaturen gar keine Kaltmiete mehr gezahlt
haben. Ich hatte mir aber mehr etwas in Richtung 50%
vorgestellt.
Kann der Balkon / die Terrasse nicht benutzt werden, ist eine Mietminderung zwischen 25 und 30 EURO/monatl. angebracht. Eine Mietminderung von mehr als 10 % der Kaltmiete sehe ich für ein Risiko an. 100 % sind ohnehin nur bei umfassenden Bauarbeiten im Haus möglich, also z.B. durch Wasserleitungsumbau, fehlende Benutzung des Bades und Fremdnutzung eines WC während des Umbaus, Verlegearbeiten usw…
Bitte den Vermieter anschreiben und diesem erklären, dass während der Umbauphase eine Mietminderung erklärt wird. Erklären, dass die Miete nur unter Vorbehalt bezahlt wird.
Weiterhin würde mich interessieren, ob ich im Rahmen der
Fassadenerneuerung mit einer heftigen Mieterhöhung zu rechnen
habe, oder ob das noch zu den Instandhaltungspflichten des
Vermieters gehört. Immerhin pfeift hier der Wind aus allen
Ecken und einige Steine sind derartig locker, dass sie jeden
Augenblick auf die Straße purzeln könnten. Ein Wunder, dass
noch niemand verletzt wurde.
Eine Mieterhöhung muss vorher angekündigt werden und kann nur dann im Rahmen einer Modernisierungsmassnahme durchgesetzt werden, wenn tatsächlich z.B. wämredämmende Isolierungen angebracht werden, die zur Einsparung bei den Heizkosten führen. Die Instadsetzungspflicht der Aussenfassade des Vermieters geht jedoch einzig und allein zu dessen Lasten.
Kann der Balkon / die Terrasse nicht benutzt werden, ist eine
Mietminderung zwischen 25 und 30 EURO/monatl. angebracht. Eine
Mietminderung von mehr als 10 % der Kaltmiete sehe ich für ein
Risiko an. 100 % sind ohnehin nur bei umfassenden Bauarbeiten
im Haus möglich, also z.B. durch Wasserleitungsumbau, fehlende
Benutzung des Bades und Fremdnutzung eines WC während des
Umbaus, Verlegearbeiten usw…
Ich werde für (mindestens) drei Monate Radau, ständig Leute 50cm vor meinem Fenster, Dreck, noch weniger Parkplätze am Strassenrand, etc. ertragen müssen. Mit „home office“ ist dann auch erst einmal Schluss. Wer will schon bei Hilti-Beschallung arbeiten? Für mich ist das ein ganz erheblicher Eingriff in meinen Tagesablauf. Also 25% Minderung halte ich für die Untergrenze! Zumal eine Wärmedämmung eingebaut wird, die dann aller Vorraussicht nach in der maximal möglichen Mieterhöhung nach Ende der Arbeiten münden wird.
Dabei ist die Fassade wirklich komplett baufällig, eine Renovierung also ohnehin erforderlich. Sorgt die zusätzliche Wärmedämmung nun dafür, dass die anfallenden Kosten komplett als „Modernisierung“ auf die Mieter umgelegt werden? Ich befürchte es.
Du müsstest, wenn der Vermieter eine Modernisierung geltend machen will, drei Monate vor Beginn bereits ein Schreiben erhalten haben. Dort ist die Massnahme, der Beginn, die Dauer und das Ende sowie etwaige höhere Mietpreis anzuführen. Es wäre natürlich auch möglich nach den Arbeiten eine normale Mieterhöhung vorzunehmen, diese richtet sich jedoch dann an dem Mietspiegel, ortsüblichen Mietpreisen oder mindestens drei Vergleichswohnungen. Und wenn der Vermieter dann diese Mieterhöhung auch mit der Modernisierung begründet, melde Dich noch einmal, weil hier andere Fristen wie bei üblichen Mieterhöhungen zu beachten sind, wenn vorher - vor Beginn der Arbeiten - keine Erklärung vorliegt. Der Vermieter muss nachweisen, wie hoch Deine Einsparungen bei den Heizkosten sind.
Kann der Balkon / die Terrasse nicht benutzt werden, ist eine
Mietminderung zwischen 25 und 30 EURO/monatl. angebracht. Eine
Mietminderung von mehr als 10 % der Kaltmiete sehe ich für ein
Risiko an. 100 % sind ohnehin nur bei umfassenden Bauarbeiten
im Haus möglich, also z.B. durch Wasserleitungsumbau, fehlende
Benutzung des Bades und Fremdnutzung eines WC während des
Umbaus, Verlegearbeiten usw…
Ich werde für (mindestens) drei Monate Radau, ständig Leute
50cm vor meinem Fenster, Dreck, noch weniger Parkplätze am
Strassenrand, etc. ertragen müssen. Mit „home office“ ist dann
auch erst einmal Schluss. Wer will schon bei Hilti-Beschallung
arbeiten? Für mich ist das ein ganz erheblicher Eingriff in
meinen Tagesablauf. Also 25% Minderung halte ich für die
Untergrenze! Zumal eine Wärmedämmung eingebaut wird, die dann
aller Vorraussicht nach in der maximal möglichen Mieterhöhung
nach Ende der Arbeiten münden wird.
Dabei ist die Fassade wirklich komplett baufällig, eine
Renovierung also ohnehin erforderlich. Sorgt die zusätzliche
Wärmedämmung nun dafür, dass die anfallenden Kosten komplett
als „Modernisierung“ auf die Mieter umgelegt werden? Ich
befürchte es.
Nein, hier können natürlich nicht alle Kosten umgelegt werden. Wie bereits erwähnt muss der Vermieter vor eienr Modernisierung, wenn er die Miete wegen Modernisierung erhöhen will, diese dem Mieter rechtzeitig und mit den zu erwartenden höheren Mietpreisn mitteilen. Ich die Arbeit dann beendet, muss der Vermieter auf Verlangen des Mieters seine komplette Kalkulation offen legen, alle staatlichen Zuschüssen unaufgefordert darlegen und er muss die Höhe der zu erwartenden Renovierungskosten, die ohnehin notwenig gewesen wären von dem Gesamntbetrag absetzen.