Hallo,
genügt eine einfache Mehrheit, um ein gelbes Haus rot streichen zu lassen, oder ist hierfür die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich?
Gruß,
Markus
Hallo,
genügt eine einfache Mehrheit, um ein gelbes Haus rot streichen zu lassen, oder ist hierfür die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich?
Gruß,
Markus
Hallo Markus,
wenn ich das richtig sehe, ist hier § 15 Abs. 2 WEG einschlägig:
„(2) Soweit nicht eine Vereinbarung nach Absatz 1 entgegensteht, können die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit einen der Beschaffenheit der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechenden ordnungsmäßigen Gebrauch beschließen.“
Mit einfachen Worten: Steht nichts Gegenteiliges in der Teilungserklärung oder in einem vorangegangenen Eigentümerbeschluss, kann auch über die Hausfassadenfarbe grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden werden.
Es bleibt aber noch die Frage, ob das Anstreichen des Hauses mit einer völlig von der vorhergehenden Farbe abweichenden Farbe noch als „ordnungsgemäßer Gebrauch“ angesehen werden kann. Dazu sollten die Eigentümer (der Verwalter) vielleicht mal einen Blick in einen Kommentar zum WEG werfen. Es sollte auch nicht vergessen werden, sich vor der Beschlussfassung mal ganz allgemein bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu erkundigen, ob es eventuell von dort Einschränkungen gibt. Manche Bebauungspläne sehen bezüglich der Außenfassade von Gebäuden Einschränkungen vor.
Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.
Gruß
Ewurscht
owt