Hallo, hab ne Frage zum Thema Fassadensanierung. Kann die Farbauswahl alleine der Verwalterbeirat bestimmen? Wenn die Fassade in einer neuen Farbe gestrichen wird (keine Ursprungsfarbe!) und es hierzu einen Mehheitsbeschluß der Eiegntümer gibt, kann dieser Beschluß von einem Eigentümer gerichtlich angefochten werden? Wer trägt dann die Kosten für die Herstellung des Ursprungszustandes? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Guten Morgen,
der Verwalterbeirat ist ja von den Eigentümern gewählt, also für diese Stimmberechtigt.
Warum sollte ein Eigentümer „seine“ Stimme anfechten?
Ein Mehrheitsbeschluss gilt ja von den Eigentümern kommend. Schau Dir nochmal die Unterlagen an die Du bekommen hast. Dort stehen die Statuten des Verwaltungsbeirates drin. Sicherlich kann das angefochten werden, nur verursacht es Kosten und regulär dürfte das Gericht die Klage abweisen. Dafür solltest Du aber einen RA aufsuchen.
Gruss, satama
Hallo,
kann leider keine Auskunft bezüglich Recht geben. Soweit mirbekannt ist giltdie Entscheidung der Eigentümerversammlung.
Trotzdem viel Glück.
Hallo und guten Tag.
Ich denke da sind Sie mit ihrer Anfrage leider falsch bei mir .Ihre Frage sollten Sie im Bereich Sivilrecht ansiedeln.
Viel Glück Peter Schneider
hallo !
Kann dir leider nicht helfen,
gruß pinkysbrain
Hallo, hab ne Frage zum Thema Fassadensanierung. Kann die
Farbauswahl alleine der Verwalterbeirat bestimmen? Wenn die
Fassade in einer neuen Farbe gestrichen wird (keine
Ursprungsfarbe!) und es hierzu einen Mehheitsbeschluß der
Eiegntümer gibt, kann dieser Beschluß von einem Eigentümer
gerichtlich angefochten werden? Wer trägt dann die Kosten für
die Herstellung des Ursprungszustandes? Vielen Dank für Ihre
Hilfe.