Hallo,
in meiner Küche ist das Fassungsvermögen meines Warmwasserspeichers auf 5 Liter beschränkt, was viel zu wenig ist, um mein Geschirr zu spülen. Ich muss 10 Minuten warten bis dieser wieder voll aufgetankt ist. Ich weiß dass der Speicher auf 10 Liter erhöht werden kann. Jedoch verweigert mir die Hausverwaltung diesen Zugang da nach ihrer „Auffassung kein Grund für eine Änderung des aktuellen Standards der Wohnungen“ besteht.
Gibt es zu solchen Fällen Rechtsurteile? Kann ich eine Minderung meiner Miete beantragen?