ein gewerblicher Veranstalter (V) plant einen Flohmarkt in der Nähe des Schnellrestaurants MickDagobert’s (MD).
Am liebsten möchte V in seiner Werbung „Nähe MickDagobert’s“ schreiben, weil das jeder kennt. V ist sich aber nicht sicher, ob er MD um Erlaubnis bitten muss oder ob der Name wegen seiner hohen Bekanntheit schon zu einer allgemeingültigen Ortsbezeichnung geworden ist.
V wäre dankbar für eine Einschätzung.
Er kan nder frage aus dem Weg gehen, wenn er eine Umschreibung wählt:
z. B. neben der bekannten amerikanischen Hamburger-Schmiede
Dann erspart man sich langes Suchen
Glück auf
Spontan sehe ich dort kein Problem, da die Ortsangabe nicht zu eigenen werblichen Zwecken eingesetzt wird, sondern lediglich der Orientierung dienen soll.
Für diesen Rechtsbereich bin ich allerdings kein Experte, so daß meine Einschätzung keine abschließende rechtliche Auskunft sein kann.
Hat das einen realen Hintergrund oder handelt es sich um ein Hausarbeitsthema o. ä.?
Falls realer Hintergrund: einfach fragen, kann nicht schaden, warum sollte MD etwas dagegen haben?
Falls Hausarbeitsthema: fehlt mir der Hintergrund für eine fundierte Antwort. Die zudem vom Einzelfall abhängen dürfte - der Sachverhalt gibt aber keine weiteren Informationen her.
Besser in einem Forum stellen, wo mehrere Leute lesen UND antworten.
Das Ganze hat einen realen Hintergrund.
MD könnte sagen, sie möchten nicht mit einem Flohmarkt in Verbindung gebracht werden.
Oder bei der Ortsangabe dürfte sich V nicht „mit fremden Federn schmücken“.
V tendiert dazu, dass „MD“ als sachliche Ortsbezeichnung möglich sein sollte.
Aber V weiß auch, dass amerikanische Konzerne ihre eigene Auffassung haben können.
Vielleicht findet es MD ja auch gut, erwähnt zu werden - wer weiß. Daher geht es auch um eine allgemeine Einschätzung einer vermutlichen Reaktion in einem solchen oder ähnlichen Fall.