Fast gleicher Name zweier Musik-Bands

Hi Experten!

Eine Musik-Band gibt sich z.B. „Coverband“ und lässt den auch schützen.
Einer anderen Musik-Band ist das nicht bekannt und sie nennt sich nun „Coverband50“, also mit dem Zusatz der Zahl 50.
Nun fordern die Mitglieder der „Coverband“, dass die „Coverband50“ sich wegen der geschützten Namensrechte umbenennen muss.

Ist diese Forderung rechtmäßig? Oder reicht die „50“ als Namenserweiterung aus, um sich gegen drohende Umbenennung zu wehren?
Und inwiefern kann man sich überhaupt allgemeine Namen wie „Coverband“, „Plattenkiste“, „Jukebox“, „Partymusic“ etc schützen lassen?

Vielen Dank für die Anregungen und Ideen,

Gruss,

Martin

Hallo!

Ist diese Forderung rechtmäßig? Oder reicht die „50“ als
Namenserweiterung aus, um sich gegen drohende Umbenennung zu
wehren?

Das kommt sehr auf den Einzelfall an.
Es kann sein, dass der Zusatz eben nicht ausreichend ist.

Und inwiefern kann man sich überhaupt allgemeine Namen wie
„Coverband“, „Plattenkiste“, „Jukebox“, „Partymusic“ etc
schützen lassen?

In so einem Streitfall empfiehlt sich ein Fachanwalt für Markenrecht (viele Patentanwälte sind darauf spezialisiert)

Gruß Ivo