Hi Experten!
Eine Musik-Band gibt sich z.B. „Coverband“ und lässt den auch schützen.
Einer anderen Musik-Band ist das nicht bekannt und sie nennt sich nun „Coverband50“, also mit dem Zusatz der Zahl 50.
Nun fordern die Mitglieder der „Coverband“, dass die „Coverband50“ sich wegen der geschützten Namensrechte umbenennen muss.
Ist diese Forderung rechtmäßig? Oder reicht die „50“ als Namenserweiterung aus, um sich gegen drohende Umbenennung zu wehren?
Und inwiefern kann man sich überhaupt allgemeine Namen wie „Coverband“, „Plattenkiste“, „Jukebox“, „Partymusic“ etc schützen lassen?
Vielen Dank für die Anregungen und Ideen,
Gruss,
Martin