Hallo,
mal angenommen, der Baum vom Nachbargrundstück ist fast tot, was sich darin äußert, dass viele Äste kein Laub mehr tragen und beim kleinsten Windstoß viele kleine „Ästchen“ runterwehen.
An den Astwurzeln ist offensichtlich zu sehen, dass der Baum von einem Pilz befallen ist.
Der Baumbesitzer behauptet, dass gibt sich mit der Zeit, man müsse dem Baum schon die Chance geben sich zu erholen.
Nun wehen diese Ästchen auf’s Nachbargrundstück, auch stehen genau unter dem Baum die beiden Autos des Nachbarn.
Was ist denn nun, wenn ein großer Ast abbricht und genau auf die Autos das Nachbarn fällt?
Ist der Baumbesitzer hierfür haftbar oder ist das allgemeines „Lebensrisiko“ ?
das fragt sich
Peter
Hallo Peter,
der Baumbesitzer ist haftbar.
Gruß
Peter
Hallo Peter,
der Baumbesitzer ist haftbar.
Auch wenn der Autobesitzer von der drohenden Gefahr wusste?
Neugierig,
Tinchen
ja,
weil u.a. sich der baum nur
erholt.
der parker weiß ja nicht wie
es wirklich um den baum steht.
cu
alex
Hallo Peter,
der Eigentümer des Baumes ist haftbar. Sowas nennt man Verkehrssicherungspflicht. Es ist aber nicht ganz so einfach, wie es sich anhört. Dass einzelne Ästchen herunterfallen ist durchaus normal, aber auch bei einem größeren Schaden kann man unter anderm leer ausgehen, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass es seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Es kommt wie immer auf die konkrete Situation an. Schau einfach mal hier rein:
http://www.ra-kotz.de/verkehrssicherungspflicht3.htm
Gruß
Ursel